Hohe Tierarztkosten durch Schimmelpilze im Pferdefutter - wer zahlt die Kosten?

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Gegenwärtig kommt es immer wieder zu schweren Erkrankungen bei Pferden durch die Verfütterung von verdorbenem Futter, insbesondere von Heu und Stroh, das von Schimmelsporen befallen ist. Dadurch entstehen regelmäßig hohe Tierarztkosten oder es kommt im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres.

Die Problematik des Schimmelbefalls hat in der Regel zwei Ursachen, zum einen sind viele Betriebe in Bezug auf die Anzahl der Stallungen zu sehr gewachsen, als dass das gesamte Raufutter für ein Jahr bis zur nächsten Ernteperiode noch sachgemäß und trocken in Gebäuden gelagert werden kann. Zum anderen legen einige Betriebe nicht genügend Wert darauf, die neue Ernte ausreichend trocknen zu lassen, bevor der Grünschnitt gepresst wird.

Das mit Schimmel befallene Futter löst zahlreiche Probleme im Pferdebestand aus. Über die Entwicklung von Kotwasser und Stoffwechselstörungen hinaus, kommt es insbesondere zu starken Leistungseinbrüchen und im schlimmsten Fall zu schweren Koliken, die nicht selten tödlich enden. Nun stellt sich die Frage, wer für die immensen Kosten aufkommt, die in der Regel durch eine Kolik-Operation entstehen. Aber auch mit Hinblick auf die unter Umständen mehrere Monate dauernde und kostenintensive Nachsorge ist die rechtliche Einordnung von großer Bedeutung.

Ein Pferdepensionsvertrag enthält insbesondere Elemente eines Verwahrungsvertrags, soweit die Fütterung der Tiere als Erhaltungsmaßnahme in Rede steht. Der Schadensersatzanspruch richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen. Ein vertraglicher Schadensersatzanspruch ist insbesondere dann gegeben, wenn der Vermieter eine Pflichtverletzung begeht, die zu einem Schaden am Pferd des Mieters führt und der Vermieter diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

Für das Vorliegen einer Pflichtverletzung trifft den Mieter und Eigentümer des Pferdes die Beweislast. Das heißt, dass der Mieter darlegen und beweisen muss, dass eine unsachgemäße Fütterung des Tieres stattgefunden hat. Hierin liegt die größte Schwierigkeit, bei der Geltendmachung des Anspruchs. Für die praktische Durchsetzung gebe ich Ihnen daher folgenden Tipp:

Wurde Ihr Pferd mit kontaminiertem Futter gefüttert, so sollten Sie umgehend eine Probe von dem Heuballen entnehmen, der zur Fütterung verwendet wurde. Entnehmen Sie diese Probe im Beisein von mindestens einem Zeugen und bitten Sie diesen am besten, diese Probe an einen Tierarzt zu übergeben, der eine Analyse im Labor in die Wege leiten kann. Achten Sie dabei darauf, dass das Substrat gut verpackt wird und nicht nachträglich feucht – oder mit anderen Stoffen in Berührung kommen kann. Wenn Sie den Vorgang auf diese Weise dokumentieren, so wird Ihrem Beweisangebot im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens gewichtige Bedeutung zukommen können. Idealerweise lassen Sie die Probe direkt von einem Tierarzt entnehmen.

Nachdem es Ihnen gelungen ist, nachzuweisen, dass der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, weil er das Pferd unsachgemäß gefüttert hat, so trifft den Vermieter die Beweislast, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies wird ihm nur schwer gelingen, da er insbesondere auch für das von ihm mit Stallarbeiten beauftragte Personal haftet.

Lassen sich darüber hinaus in einer Kot-Probe des Tiers oder bei einer Analyse der Darmflora Schimmelpilze nachweisen, so ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit dargelegt, dass die Kolik und die dadurch entstanden Kosten auf die falsche Fütterung zurückzuführen sind. Jedenfalls genügt es für die Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs, dass aus der Sicht des Gerichts eine Wahrscheinlichkeit besteht, die Zweifeln schweigen gebietet.

Bitte beachten sie, dass jeder Lebenssachverhalt und somit auch jeder rechtlich zu bewertende Fall anders ist. Daher suchen Sie am besten einen Rechtsanwalt auf, der in Kenntnis der Einzelheiten der Situation am besten entscheiden kann, was rechtlich zu veranlassen ist.

Rechtsanwalt André Hascher

Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Darmstadt


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