Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Wie Sie Kredit-Bearbeitungsgebühren jetzt zurückfordern

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Wenn Sie ein Konsumenten-Darlehen für den Kauf eines Autos, für Möbel, Urlaub oder Elektroartikel oder sogar ein Immobilien-Darlehen aufgenommen haben, dann hat Ihnen die Bank voraussichtlich nicht nur Zinsen, sondern auch Bearbeitungsgebühren berechnet. Häufig betragen diese Gebühren bis zu 3% der Kreditsumme. So kommen bei einem Darlehen über 10.000 Euro schnell 300,00 Euro zusammen. Bei Immobiliendarlehens oder Pkw-Krediten betragen die Gebühren auch 1.000 Euro und mehr. Auch Kosten für die Wertermittlung der finanzierten Immobilie sind unzulässig, da diese regelmäßig lediglich im Eigeninteresse der Bank erfolgt.

Nach aktueller Rechtsprechung können Sie diese Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückfordern. So wurde die Santander Consumer Bank AG jüngst in einem von Rechtsanwalt Gerald Freund vertretenen Fall vom Amtsgericht Mönchengladbach verurteilt, die gesamte Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen zurückzuzahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Auch die zur Postbank gehörende DSL Bank hat sich nach Klageerhebung durch Rechtsanwalt Freund bereitgefunden, den vollen geforderten Betrag nebst Kosten zu zahlen. Viele Oberlandesgerichte haben diese Rechtslage bereits bestätigt. Dem Bundesgerichtshof wurde die Möglichkeit zur Entscheidung genommen, weil die in diesem Verfahren beteiligte Sparkasse die Revision zurücknahm. Warum wohl?

Prüfen Sie daher auch in Ihren Verträgen, ob Sie zu Unrecht Bearbeitungsgebühren oder Kosten der Wertermittlung gezahlt haben. Dabei können auch Bearbeitungsgebühren längst erledigter Kredite zurückgefordert werden, selbst wenn diese bereits mehrere Jahre zurückliegen. Nach unserer Auffassung dürfte eine Verjährung frühestens Ende des Jahres 2013 eintreten.

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