I-Kraft: Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen
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Der Schulalltag kann für Kinder ziemlich herausfordernd sein.
Für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen kann die Schule zum Albtraum werden.
Oft entstehen oder zeigen sich sogar seelische Themen erst in der Übergangszeit von Kindergarten zur Schule.
Manche Kinder wirken auf uns Erwachsene ständig unaufmerksam, weinen häufig, haben Angst, zur Schule zu gehen, oder äußern sogar den Wunsch, gar nicht mehr hingehen zu wollen.
Andere Kinder verstehen die Aufgaben im Unterricht zwar grundsätzlich, brauchen aber viel mehr Zeit, die das Schulsystem nicht hergibt. Andere wiederum haben generell Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren.
Nicht selten werden Kinder von Mitschülern gehänselt oder fühlen sich von LehrerInnen oder Eltern unter Druck gesetzt, was dazu führt, dass sie sich immer weiter zurückziehen.
Wenn ein Kind zusätzlich Anzeichen wie erneutes Einnässen oder gar extreme Angst zeigt, kann eine Schulbegleitung manchmal eine wertvolle Unterstützung sein, um den Schulalltag zu bewältigen.
Doch wann genau hat ein Kind Anspruch auf eine solche Unterstützung, und wie stellt man den Antrag?
Wann kommt eine Schulbegleitung in Betracht?
Eine Schulbegleitung ist dann sinnvoll und notwendig, wenn ein Kind ohne diese Unterstützung nicht in der Lage ist, den Schulalltag zu bewältigen.
Beispiele aus der Praxis zeigen, dass folgende Situationen häufig auftreten:
- Unaufmerksamkeit und Konzentrationsprobleme: Das Kind schweift im Unterricht ständig ab oder wirkt wie „in einer anderen Welt“.
- Überforderung und Ängste: Das Kind äußert Angst vor der Schule, weint viel, fühlt sich stark unter Druck gesetzt oder verweigert den Schulbesuch komplett.
- Mobbing oder Hänseleien: Das Kind wird von anderen Kindern ausgegrenzt, was zu sozialen Rückzugsverhalten und fehlender Motivation führt.
- Verlangsamtes Arbeiten: Obwohl das Kind schreiben, lesen oder rechnen kann, benötigt es viel mehr Zeit für Aufgaben und kann den Rhythmus der Klasse nicht mithalten.
- Emotionale Belastungen: Das Kind zeigt auffällige Reaktionen auf Stress, wie z. B. Einnässen, Wutanfälle oder ständiges Klammern an die Eltern oder LehrerInnen.
- Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen: Dazu gehören körperliche, geistige oder seelische Behinderungen, die eine direkte Unterstützung im Schulalltag notwendig machen. Das kann die Treppe ins Schulgebäude sein, die gehbeeinträchtige Kinder nicht alleine bewältigen können oder die Insulinüberwachung.
In all diesen Fällen hilft die Schulbegleitung, Barrieren zu überwinden und dem Kind die Teilnahme am Schulunterricht zu ermöglichen.
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?
Der Anspruch ist gesetzlich geregelt, unter anderem in § 35a SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII).
Kinder mit einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung können eine Schulbegleitung erhalten. Voraussetzung ist, dass ihre Teilhabe am Schulalltag ohne diese Unterstützung stark eingeschränkt wäre.
Neben seelischen Behinderungen können auch körperliche oder geistige Einschränkungen eine Schulbegleitung erforderlich machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einschränkungen durch eine ärztliche Diagnose wie Autismus, ADHS oder eine andere Störung bestätigt wurden – wichtig ist, dass ein Zusammenhang zwischen der Einschränkung und den Schwierigkeiten im Schulalltag besteht. Eine Lese-Rechtschreibschwäche alleine reicht beispielsweise nicht aus. Es muss daraufhin zu einer seelischen Behinderung kommen oder eine solche drohen, die sich z. B. darin äußert, dass ein Kind Angst hat, in die Schule zu gehen.
Wie wird die Schulbegleitung beantragt?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind aufgrund einer Beeinträchtigung an der Teilhabe an der Schule gehindert ist, können Sie einen Antrag beim Jugendamt oder der Krankenkasse (bei körperlichen Beeinträchtigungen) stellen.
Checkliste zur Schulbegleitung
Damit Sie beim Antrag nichts übersehen, laden Sie sich die Checkliste zur Schulbegleitung herunter. Diese Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – vom ersten Gespräch mit Lehrern bis hin zur Antragstellung beim Jugendamt.
Fazit
Eine Schulbegleitung kann Kindern mit besonderen Bedürfnissen helfen, nicht nur am Unterricht teilzunehmen, sondern sich auch in die Klassengemeinschaft zu integrieren und den Schulalltag mit Freude zu erleben. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind Unterstützung braucht, zögern Sie nicht, aktiv zu werden. Mit einer gut vorbereiteten Antragstellung haben Sie die besten Chancen, dass Ihr Kind die Unterstützung erhält, die es in einer bestimmten Phase des Lebens benötigt.
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