IDO Abmahnung Verletzung Wettbewerbsrecht durch eBay-Angebot

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Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) aus Leverkusen mahnt aktuell aufgrund fehlender Angaben in einem Online-Angebot auf der Internetplattform „eBay“ ab. Als Verein zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen i. S. d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG sei er zur Rechtsverfolgung u. a. im Bereich Musik befugt/ aktiv legitimiert.

Was ist Inhalt der Abmahnung?

Der Abgemahnte würde auf der Internetplattform „eBay“ Musikinstrumente anbieten, jedoch dabei angeblich gegen folgende gesetzliche Vorgaben verstoßen:

Gem. Art 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EGBGB sei auf der Webseite eine Pflichtinformation zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht von Waren erforderlich. Der Abgemahnte müsse ferner gem. Art 246c Nr. 2 EGBGB Angaben darüber machen, ob der Vertragstext dem Käufer nach Vertragsschluss zugänglich sei. Beide Angaben fehlten in den Angeboten des Abgemahnten.

Darüber hinaus verpflichte Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) seit dem 09.01.2016 unmittelbar alle Unternehmer, die online Kaufverträge eingehen, einen direkten Link zur sog. OS-Plattform bereit zu stellen. Art. 14 der Verordnung sei eine Marktverhaltensregelung i. S. d. § 3a UWG, sodass ein Verstoß dagegen einen Wettbewerbsverstoß begründe.

Was fordert der IDO? 

Die Hauptgeschäftsführerin vertritt den Interessenverband und wirft dem Abgemahnten gem. §§ 3, 3a, 5, 5a UWG wettbewerbswidriges Verhalten vor. Daher fordert sie den Abgemahnten auf, das vorgeworfene Verhalten ab sofort zu unterlassen. Dafür müsse der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Zuletzt verpflichte sich der Abgemahnte in der Erklärung einen Teil der entstandenen Aufwendungen für die vorprozessuale Abmahnung zu zahlen, wobei diese vom Gegenstandswert unabhängig seien.

Wie sollten betroffene Unternehmen auf die Abmahnung des IDO reagieren?

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. Sie haben eine Abmahnung vom IDO erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Des Weiteren sollten bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.


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