Ihre Rechte bei Anordnung von Untersuchungshaft

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Der Erlass eines Haftbefehls in einem Ermittlungsverfahren kann eine Situation von großer Unsicherheit und Besorgnis hervorrufen. 

Auch in diesem Moment haben Sie jedoch unveräußerliche Rechte, die Sie schützen. Es geht nicht nur um den Anspruch auf einen fairen Prozess, sondern auch um spezifische Rechte, die während der Untersuchungshaft gelten. 


Was tun bei Untersuchungshaft?


Nach der Anordnung von Untersuchungshaft steht Ihnen das Recht auf anwaltliche Vertretung zu. 


Sie haben außerdem das Recht auf Information – über die Gründe der Untersuchungshaft und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. 

Des Weiteren besteht das Recht auf eine Haftprüfung und die Möglichkeit, eine Haftbeschwerde einzureichen. Diese Prüfungen geben Ihnen die Gelegenheit, den Haftbefehl aufheben oder außer Vollzug setzen zu lassen, sodass Sie unter Auflagen auf freien Fuß kommen können.



Mögliche Entschädigung für Untersuchungshaft


Untersuchungshaft kann tiefgreifende Auswirkungen auf Ihr persönliches und berufliches Leben haben, auch wenn Sie am Ende nicht verurteilt werden. Sollte sich herausstellen, dass Sie unschuldig sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß dem Strafrechtsentschädigungsgesetz.

 In diesen Fällen können Sie eine finanzielle Entschädigung für die erlittene Freiheitsentziehung geltend machen. 


Pflichtverteidiger bei Untersuchungshaft


Bereits ab Ihrer Festnahme haben Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger, der vom Gericht bestellt wird, um Ihre Verteidigung sicherzustellen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben, der über die nötige Erfahrung und Kompetenz verfügt, um die speziellen Anforderungen Ihres Falls zu erfüllen. 


Gründe für die Anordnung von Untersuchungshaft


Untersuchungshaft wird nur unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet. 

Die Hauptgründe sind:
- Fluchtgefahr: Es besteht das Risiko, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren durch Flucht entzieht.

- Verdunkelungsgefahr: Es besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweismittel vernichten oder Zeugen beeinflussen könnte.

- Wiederholungsgefahr: Es besteht die Möglichkeit, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begeht.

Wie lange dauert Untersuchungshaft?


Die Dauer der Untersuchungshaft soll grundsätzlich sechs Monate nicht überschreiten. In bestimmten Fällen kann die Haft jedoch verlängert werden, insbesondere wenn das Verfahren verzögert wird. 


Wie ich Ihnen helfen kann


Sollte gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet werden, stehe ich Ihnen als kompetenter Strafverteidiger zur Seite. Ich werde dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und arbeite daran, Ihre Freilassung oder eine Verbesserung Ihrer Haftbedingungen zu erwirken. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Strafrecht, auch in komplexen Verfahren, setze ich alles daran, die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu finden.


Nehmen Sie Kontakt auf!


Kontaktieren Sie mich sofort, wenn gegen Sie Untersuchungshaft angeordnet wurde. Ich werde Ihre Verteidigung umgehend einleiten und mich persönlich um Ihr Anliegen kümmern.


Langjährige Erfahrung und Fachkompetenz


Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht sowie der erfolgreichen Verteidigung in bedeutenden Verfahren bin ich Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für alle Belange im Strafrecht. Dank meiner Expertise und meiner kontinuierlichen Weiterbildung biete ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung.

Foto(s): pixabay, Pete Linforth

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