Ihre Rechte beim Gebrauchtwagenkauf über eBay

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Jeden Tag werden beim Internetauktionshaus eBay hunderte von Gebrauchtwagen „versteigert“. Zivilrechtlich gesehen handelt es sich jedoch nicht um Auktionen, sondern um klassische Kaufverträge nach § 433 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Nicht selten entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen nach der Auktion als echte Rostlaube. Welche Rechte Sie gegen den Verkäufer im Nachhinein haben, hängt dabei meist von den Umständen des Einzelfalls ab.

Grundsätzlich stehen Ihnen als Käufer auch beim Kauf über eBay die sog. Mängelgewährleistungsrechte zu, wie beispielsweise ein Anspruch auf Nachbesserung oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere muss tatsächlich ein Mangel im rechtlichen Sinne vorliegen. Dies ist grob gesagt zunächst immer dann der Fall, wenn der Pkw von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Wird das Fahrzeug bspw. als „unfallfrei“ beschrieben und es stellt sich später heraus, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, liegt ein Mangel unproblematisch vor. Wird hingegen nichts ausdrücklich vereinbart, kommt es darauf an, ob beispielsweise der aufgetretene Defekt bei einem Fahrzeug dieses Alters und mit entsprechender Laufleistung als „üblich“ anzusehen ist. Hierbei geht es um die Klärung der oftmals schwierigen Frage, ob es sich um üblichen Verschleiß oder tatsächlich um einen Mangel im Sinne des § 434 BGB handelt.

Schließlich ist zu prüfen, ob die Mängelgewährleistungsrechte durch den Verkäufer ausgeschlossen wurden und inwieweit dies zulässig ist. Anders als Gebrauchtwagenhändler, die eine Gewährleistung von einem Jahr geben müssen, können Privatverkäufer diese nämlich ausschließen. Auch dies gilt jedoch nicht unbegrenzt, beispielsweise wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

Um derartige Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden, sollten Sie das Fahrzeug bereits vor Auktionsende besichtigen und sorgfältig prüfen. Dazu gehört auch eine Probefahrt und im Idealfall sogar die Prüfung durch eine unabhängige Organisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ etc). Nur auf diese Weise können Sie den wahren Wert für Ihr Gebot richtig einschätzen. Anderenfalls kaufen Sie unter Umständen die sprichwörtliche „Katze im Sack“.

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