Ihre Rechte beim Verkehrsunfall

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Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt? Es ist ratsam, sich professionell beraten zu lassen und einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Regulierung von Unfallschäden.

Die Beauftragung eines Anwalts kann die Abwicklung der Unfallregulierung wesentlich beschleunigen. Durch die Vertretung eines Rechtsanwalts erhalten Sie neben der Fahrzeugschadensregulierung oft auch eine Erstattung für weitere Schadenspositionen wie den merkantilen Minderwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und eine Unkostenpauschale, die von Versicherungen meist nur nach expliziter Forderung beglichen werden.

Bei einem fremdverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche durch den Unfall entstandenen Kosten, einschließlich der Anwalts- und Gutachtergebühren.

Unsere Kanzlei kooperiert mit einem erfahrenen Gutachter, der die Schäden an Ihrem Fahrzeug direkt vor Ort begutachtet. Nach Vorliegen des Gutachtens analysieren wir, ob eine fiktive Schadensregulierung auf Basis des Gutachtens oder der tatsächlichen Reparaturkosten für Sie vorteilhafter ist. Dabei kontern wir häufig Versuche der Versicherungen, die im Gutachten festgelegten Kosten durch Verweis auf günstigere Reparaturmethoden zu mindern.

Selbst bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann oft durch die Einschaltung eines Anwalts eine vorteilhaftere Schadensregulierung erreicht werden, insbesondere wenn nach einer eventuell kostengünstigeren Reparatur eine Schadensregulierung erfolgt, die sich an den im Gutachten veranschlagten Reparaturkosten orientiert. Dies basiert auf einem BGH-Urteil vom 13.11.2007 (Aktenzeichen VI ZR 89/07).

Auch bei einem Ihnen zugeschriebenen Mitverschulden am Unfall erweist sich die Einschaltung eines Anwalts als vorteilhaft, um die Regulierungsquote durch die gegnerische Versicherung zu erhöhen. Die Kosten unserer Beauftragung werden gemäß der Haftungsquote von der gegnerischen Versicherung getragen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, deckt diese den verbleibenden Differenzbetrag ab.


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