Illegales IPTV oder Sky-Cardsharing genutzt? Erfahren Sie alles zu Strafbarkeit & rechtlichen Folgen (FAQ)

  • 4 Minuten Lesezeit

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Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardic 
1. Was ist illegales IPTV?

Illegales IPTV bezeichnet das unbefugte Streaming von Pay-TV- oder urheberrechtlich geschützten Inhalten, z. B. Sky, DAZN oder Netflix, über inoffizielle oder manipulierte Anbieter. Dabei werden die Inhalte ohne gültige Lizenz bereitgestellt – was strafbar ist.

2. Was versteht man unter Sky Cardsharing?

Beim Cardsharing wird eine offiziell freigeschaltete Pay-TV-Karte (z. B. von Sky) mit mehreren Personen geteilt – oft über das Internet. Dabei wird das entschlüsselte Signal einer Smartcard auf weitere Nutzer verteilt, die keine eigene Berechtigung haben.

3. Ist die Nutzung von illegalem IPTV strafbar?

Ja. Wer wissentlich illegales IPTV nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung (§§ 106 ff. UrhG). In schwerwiegenden Fällen droht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe – auch bei „nur“ passiver Nutzung.

4. Ist Cardsharing strafbar?

Ja, Cardsharing erfüllt mehrere Straftatbestände – unter anderem: Computerbetrug (§ 263a StGB) Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) Urheberrechtsverletzung (§ 108b UrhG). Zudem kann Sky als Anbieter zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen.

5. Was droht Betreibern von Cardsharing-Servern?

Betreiber begehen eine besonders schwere Form des Betrugs und der gewerblichen Urheberrechtsverletzung. Die Gerichte verhängen in solchen Fällen regelmäßig mehrjährige Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

6. Wie erkennt man illegales IPTV?

Typische Hinweise: Extrem günstige Preise für Vollzugang zu Pay-TV Bezahlung; nur per Kryptowährung oder anonyme Methoden; Keine offizielle Registrierung beim Anbieter; Nutzung von fremden Apps oder Streaming-Boxen mit „fertigen“ Listen

7. Was passiert bei einer Razzia wegen illegalem IPTV?

Die Polizei kann mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss Wohnungen durchsuchen, Geräte (z. B. Fire TV, Smartcards, Receiver) sicherstellen und Daten auswerten. Auch Kunden solcher Dienste können ins Visier geraten.

8. Können auch Nutzer strafrechtlich verfolgt werden?

Ja. Wer wissentlich illegales IPTV oder Cardsharing nutzt, macht sich strafbar. Auch wenn es „nur“ konsumiert wurde, kann dies eine Urheberrechtsverletzung oder Beihilfe zum Betrug darstellen.

9. Was ist bei einer Vorladung wegen IPTV/Cardsharing zu tun?

Bewahren Sie Ruhe und äußern Sie sich nicht ohne anwaltliche Beratung. Machen Sie keine Angaben zur Sache und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Strafverteidiger für IT-Strafrecht auf.

10. Wann ist ein Anwalt im Bereich IPTV-Strafrecht sinnvoll?

Sofort bei: Durchsuchung oder Beschlagnahme von Technik; Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft; Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Cardsharing. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, Ihre Rechte sichern und die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und Sie eine Vorladung/ schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für eine rechtliche Beratung in meinen Kanzleiräumlichkeiten.  Sie möchten mir schreiben? Hier geht's zum Kontaktformular. Sie finden mich im Internet auf www.dd-legal.de und erreichen mich Mobil (24h): 0151 - 540 70 333

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