Immobilienkredite für Verbraucher: mehr Kompetenzen für die BaFin im Krisenfall

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Hinter dem sperrigen Begriff „Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz“ verbirgt sich die Idee, der Finanzaufsicht BaFin mehr Rechte bei der Vergabe von Immobilienkrediten einzuräumen. Dahinter verbirgt sich die Sorge, dass eine erneute Immobilienblase den Finanzsektor ins Wanken bringen könnte. Die Erinnerungen an die Finanzkrise 2008 und ihre Folgen sind noch gegenwärtig und ein ähnliches Szenario soll verhindert werden.

Dazu sollen der BaFin mehr Rechte eingeräumt werden. Dieses Vorhaben ist allerdings umstritten, da es die Aufnahme von Immobiliendarlehen für Verbraucher erschweren könnte. Nun wird eine abgespeckte Version diskutiert, die die Kreditvergabe für Wohnimmobilien separat regelt. Denn derzeit haben es besonders Menschen über 50 Jahre oder auch junge Familien schwer, einen entsprechenden Kredit zu erhalten, da die älteren Menschen nicht mehr lange genug arbeiten, um das Darlehen zurückzuzahlen und die Einkommen bei jungen Familien oft noch zu niedrig sind. Dadurch ist ein Teil dieser Gruppen praktisch von der Kreditvergabe für Wohnimmobilien abgeschnitten. Dies soll sich wieder ändern. Angedacht ist, dass die Banken bei der Entscheidung über die Kreditvergabe auch die „Erwerbsbiografie“ heranziehen dürfen. „Bei älteren Menschen wird dann auch das vorhandene Vermögen und bei jüngeren Menschen die zu erwartende Einkommensentwicklung berücksichtigt“, erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Details müssen noch geregelt werden. Fragen zu mehr Transparenz bei einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Vereinbarungen zu einer Restschuld-Versicherung müssen noch getroffen werden. „Es ist ein kleiner Balanceakt. Einerseits soll der Wohnungsbau nicht behindert und andererseits ein Überhitzen des Immobilienmarktes durch eine zu lockere Kreditvergabe verhindert werden“, so Rechtsanwalt Jansen. Die BaFin soll daher Mindeststandards bei der Kreditvergabe festlegen können. Diese Befugnisse sollen aber vorsorglich sein und nur greifen, wenn es zu einer neuen Immobilienblase kommt. Dann soll die Finanzaufsicht festlegen dürfen, in welcher Höhe Immobilienkredite vergeben werden können oder eine Obergrenze im Verhältnis Darlehenshöhe und Immobilienwert gezogen wird. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums sieht zudem vor, dass die Banken Vorgaben zur Tilgung machen dürfen und auch ein bestimmtes Verhältnis zwischen Darlehenshöhe und Einkommen gewahrt wird. Es soll verhindert werden, dass sich die Verbraucher übernehmen, wenn die Zinsen wieder steigen und die Kredite teurer werden.

Die Regelungen sollen aber erst zum Tragen kommen, wenn tatsächlich eine neue Immobilienblase droht. Experten sehen derzeit nicht die Gefahr einer Immobilienblase für Gesamtdeutschland. In einigen Metropolen stünden die Preise allerdings in keinem vernünftigen Verhältnis mehr und es könne nicht von stetig weiter steigenden Mieten ausgegangen werden.

„Man darf gespannt sein, in welcher Form das Gesetz demnächst beschlossen wird und wie es sich in der Praxis auswirkt. Es wird aber auf Banken und Finanzdienstleister ebenso Auswirkungen haben wie auf Verbraucher“, so Rechtsanwalt Jansen.

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/bankrecht


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