Impfung – Spaltungen in den Familien!

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Wir Menschen haben unterschiedliche Meinungen und sind fehlbar. Deswegen kommt es auch zu Streit, leider auch innerhalb der Familien. Das geht so weit, dass Eheleute sich wegen ihrer Kinder vor das Familiengericht bringen. So hier geschehen wegen der sogenannten Mumps-Masern-Röteln-Impfung, kurz MMR-Impfung.

Die Kindsmutter der getrenntlebenden Eheleute wollte ihre beiden Kinder unbedingt impfen lassen. Der Kindesvater vertrat mit guten Gründen eine andere Meinung. Leider gelang es den Eheleuten nicht, sich zu verständigen sodass die Kindsmutter dem Kindesvater vom Familiengericht die Gesundheitssorge entziehen lassen wollte, hilfsweise wurde die Zustimmung zur Impfung beantragte. Soweit ich dies überhaupt einschätzen konnte handelte die Kindsmutter nicht aus boshaften Motiven, war von tiefer Sorge berührt. Denn landauf und Land ab wurde ihr suggeriert, dass ohne Impfung die Kinder gefährdet wären.

Beschäftigt man sich allerdings mit dem Thema wissenschaftlich, kommt man nach diesseitiger Überzeugung vernünftigerweise zu einem anderen Ergebnis. Derartige Impfungen sind danach weder angemessen noch verhältnismäßig. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Jahr 2020 in Deutschland lediglich 74 und in den 1. 6 Monaten des Jahres 2021 lediglich 4 Masernfälle gemeldet wurden. Keiner dieser Fälle war schwerwiegend. Dagegen erleiden etwa 2 von 100.000 gegen Masern geimpfte schwere Nebenwirkungen. Kinder würden also lebenslänglich beeinträchtigende Folgen durch die Masernimpfungen davontragen. Im Ergebnis ist das Risiko, durch eine entsprechende Impfung eine schwere Nebenwirkung davon zu tragen, fünf bis zwanzigmal höher als überhaupt das Erkrankungsrisiko. Aus einer Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen sind Nachweise für weitere Nebenwirkungen der Masernimpfung unstreitig. Zahlreiche lebenslange Erkrankungen, wie Allergiekrankheiten, Autoimmunerkrankungen (bspw. Morbus Crohn), Enzephalitis, Neurodermitis und Autismus sind als Spätfolgen der Impfungen belegt. Der Kinder- und Jugendarzt Dr. med. Martin Hirte hat diese Veröffentlichungen in einem wissenschaftlichen Review in seinem Buch "Impfen Pro & Contra, Das Handbuch für die individuelle Impfentscheidung" zusammengefasst. Eine genaue Abwägung der Impfung zum Wohl der Kinder ist aufgrund dieser Belege unzweifelhaft verständlich und notwendig.

Wer seine Kinder liebt muss sich mit dem Thema zwingend beschäftigen.

Wie ist der von mir betreute Fall ausgegangen?

Das Gerichtsverfahren hatte etwas Gutes, die getrenntlebenden Eheleute kamen wieder ins Gespräch, mussten zum Wohle der Kinder kommunizieren.

Bei Gericht vereinbarten sie zunächst festzustellen, ob die Kinder möglicherweise schon eine natürliche Immunität aufgebaut hatten, mithin die Kinder über Antikörper gegen Mumps, Masern oder Röteln verfügen. Bei negativem Befund erklärte sich der Mandant bereit, einer MMR-Impfung zuzustimmen. Die Entscheidung war richtig, aber empfunden eine solche zwischen Pest und Cholera. Denn unterschwellig wurde der Kindesvater bei vollständiger Weigerung mit weiteren, familienrechtlichen Konsequenzen bedroht wegen angeblicher Gefährdung des Wohles der Kinder. Den Kindern wäre damit sicherlich nicht gedient, sodass der Kompromiss eingegangen wurde.

Auch hier bewahrheitet sich wieder die Weisheit „Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein umso mehr!“

Ich denke, dass der Mandant die ihm von Gott übertragene Vaterrolle nach seinem besten Können und Wissen wahrgenommen hat. Für die Zukunft kann ich nur alles Gute wünschen.

Ihre

Schulte Anwaltskanzlei

Thomas Schulte LL.M.

Rechtsanwalt


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