„In der Marketingstrategie halte ich das heutige Bewertungssystem für sehr wichtig“

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Cüneyt Gençer: „In der Marketingstrategie halte ich das heutige Bewertungssystem für sehr wichtig“
Katja Grund anwalt.de-Redaktion

Wie zufrieden sind frühere Mandanten mit ihrem Anwalt? Diese Frage stellen sich viele Ratsuchende, wenn sie nach Rechtsberatung recherchieren. Die Antwort liefern ihnen Bewertungen auf anwalt.de und in Google. Rechtsanwalt Cüneyt Gençer führt in diesem Interview aus, wie er und seine Kanzlei gençer & coll. Bewertungen sammeln, welche Bedeutung diese haben und wieso er sowohl anwalt.de als auch Google als Bewertungssysteme nutzt.

Sie sammeln sowohl bei anwalt.de als auch bei Google Bewertungen. Welchen Vorteil hat es für Sie, die zwei Bewertungssysteme parallel zu nutzen?

Die Nutzung verschiedener Portale führt dazu, dass wir die Suchenden an mehreren Fronten abholen können. anwalt.de ist der Marktführer bei der Anwaltssuche, aber Google ist immer noch der Marktführer als Suchmaschine.

Wie gehen Sie vor, um Mandanten um eine Bewertung zu bitten?

Wir bitten am Ende eines Mandats die zufriedenen Mandantinnen und Mandanten um eine Bewertung auf beiden Portalen.

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Nutzen Sie eine oder mehrere der von anwalt.de zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der Bewertungsanfrage?

Wir ersuchen in einem Abschlussschreiben des Mandats um die Bewertung auf beiden Portalen und stellen hierfür die erforderlichen Links zur Verfügung. Daneben sprechen wir die Mandantinnen und Mandanten auch persönlich beim das Mandat abschließenden Gespräch an.

Gibt es auch initiativ abgegebene Bewertungen auf anwalt.de beziehungsweise in Google? 

Kommt auch vor, aber die meisten Verfasserinnen und Verfasser lassen sich gern einladen. Jeder weiß von sich selbst, dass nach Inanspruchnahme einer Dienstleistung die Bewertung gern vergessen wird, wenn man nicht daran erinnert wird.

Erhalten Sie Anfragen, die sich auf Ihre Bewertungen beziehen? 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kanzlei sind auf anwalt.de und unsere Kanzlei ist auf Google sehr gut bewertet, weil wir uns sehr für unser Klientel einsetzen und mit Sicherheit auch deswegen eine hohe Zufriedenheitsquote haben. Selbstverständlich wirkt sich dieses Ergebnis auch darauf aus, dass Mandantinnen und Mandanten uns bei Beauftragung berichten, dass Sie sich wegen dieser Bewertungen für uns entschieden haben. Wir sind aber stolz darauf, dass die Bewertungen dieser neuen Mandanten gern auch den Text in ihre Bewertung einfließen lassen, dass sie die Bewertungen bestätigen können. Eine Unterscheidung zwischen den Bewertungen auf Google und anwalt.de können wir diesbezüglich nicht erkennen.

Bei Google werden die Namen der Verfasser angegeben, auf anwalt.de nicht. Welche Vor- und Nachteile haben diese beiden Bewertungsmethoden Ihrer Meinung nach? 

Der Vorteil der Anonymität hilft den Mandantinnen und Mandanten dabei, den Fall konkreter beschreiben zu können. Bei Sichtbarkeit des Klarnamens möchte nicht jede oder jeder in aller Öffentlichkeit beispielsweise davon berichten, welches Ermittlungsverfahren gegen sie oder ihn eingeleitet wurde, auch wenn uns dessen Einstellung gelingt. Auf Google sind daher die Bewertungen in aller Regel deutlich oberflächlicher gehalten, was wir natürlich verstehen können. Wir sind sehr froh, dass anwalt.de ein gutes Überwachungssystem gegen Fake-Bewertungen installiert hat, sodass gewährleistet ist, dass nur Mandantinnen und Mandanten bewerten können. Die Nutzung des sogenannten Klarnamens ist bei Google auch nicht gewährleistet, weil niemand verpflichtet ist, einen Klarnamen zu führen, weswegen bei Google auch viele Fantasienamen genutzt werden.

Google bietet die Möglichkeit, alle abgegebenen Bewertungen eines Rezensenten nachzuvollziehen. Welche Meinung haben Sie dazu?

Ich halte das grundsätzlich für bedeutungslos, allerdings können Querulantinnen und Querulanten so leichter erkannt werden, wenn diese von ihrem Reifendienst bis zum Kiosk um die Ecke die ganze Welt negativ bewerten.

Gibt es Mandanten, die Sie sowohl auf anwalt.de als auch auf Google bewerten?

Manche bewerten auf beiden Portalen, andere nur auf anwalt.de, ganz andere nur auf Google. Die Mandantschaft geht da ohne erkennbares Muster gern eigene Wege.

Wie gehen Sie vor, wenn Sie ungerechtfertigte Bewertungen erhalten? 

Wir würden uns an beide Portale wenden und um Überprüfung bitten. Wenn die Bewertung nicht auf Leistungen beruht, die wir tatsächlich erbracht haben, würden wir um Löschung ersuchen. Wenn Bewertungen Beleidigungen oder andere strafbare Handlungen beinhalten, würden wir ebenfalls reagieren.

Für Bewertungen auf anwalt.de ist der tatsächliche Kontakt zwischen Ihnen und dem Mandanten erforderlich. Können bei Google auch andere Personen Bewertungen erstellen? 

Nach meiner Kenntnis können auch bei Google Bewertungen einer Überprüfung unterzogen werden, wenn sie nicht von Mandantinnen und Mandanten stammen. Ich finde es richtig und wichtig, dass nicht Hinz und Kunz eine Meinung abgeben kann, sondern die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung bewertet wird. Genau das ist auch der Maßstab der Suchenden, anhand dessen eine Entscheidung für oder gegen die Kanzlei getroffen werden soll.

Welche Bedeutung haben Bewertungen innerhalb Ihrer Marketingstrategie?

In der Marketingstrategie halte ich das heutige Bewertungssystem für sehr wichtig, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, wie sehr wir als Dienstleistung-Suchende auch die Bewertungen anderer Dienstleister bei unserer Entscheidung für oder gegen diese berücksichtigen. Neben sehr guter Arbeit, einem anständigen Webauftritt und Auffindbarkeit in Suchmaschinen dürfte das Bewertungssystem die vierte wichtige Säule im Marketing sein.

Hat sich die Bedeutung von Online-Bewertungen im Laufe Ihrer Karriere verändert?

Bewertungen im Internet haben nach meiner Wahrnehmung in der Bedeutung stets zugenommen.

Sie sind Fachanwalt für Strafrecht sowie Rechtsanwalt für weitere Rechtsgebiete, wie etwa Erbrecht, Handelsrecht und andere. Können Sie abschätzen, ob die Bereitschaft, Bewertungen abzugeben, sich je nach Rechtsgebiet unterscheidet? 

Die Bereitschaft zur Abgabe einer Bewertung dürfte nach meinem Dafürhalten unabhängig vom Rechtsgebiet sein. Faktoren, die zu einer Bewertung motivieren, dürften die erhöhte Aufmerksamkeit der Mandantinnen und Mandanten sein, im positiven wie auch negativen Sinne: Sind sie von der Leistung begeistert, werden sie wohl eher positiv bewerten. Fühlen sie sich besonders schlecht bedient, werden sie wohl auch negativ bewerten. Wenn es schon passt, aber eigentlich nicht aufregend war, werden sie wahrscheinlich einfach gar nicht bewerten. Wenn man das Ziel verfolgt, sehr gut bewertet zu werden, wird man nicht daran vorbeikommen, außerordentlich gute Arbeit zu liefern und den Mandantinnen und Mandanten nahe zu sein. Transparente Kommunikation, kompetente Beratung und Verwirklichung realistischer Ziele sind die guten Zutaten für das Erfolgsrezept.

Rechtsanwalt Cüneyt Gençer gründete 1998 die Kanzlei gençer & coll. In Nürnberg. Mittlerweile sind noch zwei Standorte in der Türkei sowie in Berlin und Erlangen hinzugekommen. Neben Rechtsberatung unter anderem für Familien- und Strafrecht durch verschiedene Rechtsanwälte bietet die Kanzlei auch Steuer- und Unternehmensberatung sowie Übersetzungen an.

(KGR; ZGRA)

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Foto(s): ©privat/Cüneyt Gençer, ©Adobe Stock/Sergey Nivens

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