Inkassoschreiben – Warum man unberechtigten Inkassoforderungen korrekt widersprechen sollte

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Das Versenden von unberechtigten und berechtigten Inkassoschreiben dürfte tausendfach am Tage in Deutschland erfolgen. Häufig werden Inkassoschreiben natürlich auch dann verschickt, wenn die dahinterstehende Forderung nicht berechtigt ist.

Doch wie soll man sich in diesen Fällen verhalten? Kann man das Inkassoschreiben einfach ignorieren?

Häufig hört und liest man den Rat, dass man erst dann tätig werden solle, wenn ein offizielles Schreiben durch ein Gericht, bspw. ein Mahnbescheid oder eine Klage, ins Haus flattert. Man liest in diesem Zusammenhang häufig, dass dies früh genug sei. Dieser Auffassung müssen wir mit Vehemenz widersprechen. Hierbei wird nämlich der Umstand verkannt, dass bei sogenannten unbestrittenen Forderungen es spätestens nach der zweiten Mahnung zu Schufa-Einträgen kommen kann. Insoweit können grundsätzlich unbestrittene Forderungen, die zwar unberechtigt sind, den Versender des Inkassoschreibens in die Lage versetzender Schufa die Nichtzahlung der Forderung mitzuteilen.

Insoweit halten wir es für unbedingt erforderlich, bereits bei dem ersten Inkassoschreiben diesem vehement zu widersprechen. In diesen Fällen sollte die Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestritten werden.

Wenn Sie hinsichtlich des wirksamen Bestreitens auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie sich unbedingt eines Rechtsanwaltes bedienen. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen in solchen Fällen zur Verfügung und werden sodann dafür sorgen, dass es in Ihrem Fall nicht zu einem entsprechenden Schufa-Eintrag kommt.

Sollten Sie selber säumige Zahler haben, stehen wir Ihnen auch bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.


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