Insolvenz der Bankhaus Obotritia GmbH: Was betroffene Kunden und Gläubiger jetzt wissen müssen

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Die Bankhaus Obotritia GmbH, eine auf gewerbliche Immobilienfinanzierung spezialisierte Bank mit Sitz in München, ist insolvent. Das Amtsgericht München hat am 10. März 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet und den Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé eingesetzt. Bereits zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. Februar 2025 ein Moratorium über das Institut verhängt, um eine ungeordnete Abwicklung zu verhindern ( BaFin verhängt Moratorium gegen Bankhaus Obotriata GmbH)

Hintergründe der Insolvenz

Die Bankhaus Obotritia GmbH nahm 2019 ihre Geschäftstätigkeit auf und fokussierte sich auf die Finanzierung gewerblicher Immobilien. Doch das Geschäftsmodell erwies sich als nicht nachhaltig: Hohe Kosten und wirtschaftliche Schwierigkeiten führten dazu, dass der Hauptgesellschafter, die Obotritia Capital KGaA, bereits am 1. Oktober 2024 die Liquidation der Bank einleitete.

In den darauffolgenden Monaten verschärften sich die finanziellen Probleme, sodass die BaFin einschreiten musste. Die Behörde ordnete ein Zahlungsverbot an, um das verbliebene Vermögen zu schützen und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.

Was bedeutet das für betroffene Kunden?

  1. Einlagensicherung: Kunden mit Einlagen bei der Bankhaus Obotritia GmbH können auf die gesetzliche Einlagensicherung vertrauen. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) übernimmt die Auszahlung der gesicherten Guthaben bis zu 100.000 Euro pro Einleger.

  2. Erstattung: Die EdB wird betroffene Kunden in den kommenden Wochen kontaktieren und über das Verfahren zur Auszahlung der gesicherten Gelder informieren. Ein gesonderter Antrag auf Erstattung ist in der Regel nicht erforderlich.

  3. Gläubigerforderungen: Kunden, die Forderungen haben, die nicht durch die Einlagensicherung abgedeckt sind, müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Dies betrifft insbesondere institutionelle Anleger und Geschäftspartner der Bank.

Welche Schritte sollten Kunden und Gläubiger unternehmen?

  • Informationen einholen: Die BaFin sowie die EdB stellen auf ihren Websites aktuelle Informationen zum Verfahren bereit.

  • Post und E-Mails prüfen: Die Entschädigungseinrichtung wird Kunden direkt anschreiben. Relevante Mitteilungen sollten sorgfältig gelesen und aufbewahrt werden.

  • Forderungsanmeldung für Gläubiger: Wer Forderungen gegenüber der Bank hat, die über die Einlagensicherung hinausgehen, sollte diese fristgerecht im Insolvenzverfahren geltend machen.

  • Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Da Insolvenzverfahren komplex sind, kann es für betroffene Gläubiger sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen, um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Fazit

Die Insolvenz der Bankhaus Obotritia GmbH ist für viele Kunden und Geschäftspartner ein schwerer Schlag. Die gesetzliche Einlagensicherung sorgt jedoch dafür, dass private Sparer und kleinere Einleger bis zu einer Höhe von 100.000 Euro entschädigt werden. Wer darüber hinaus Forderungen gegen die Bank hat, sollte zeitnah aktiv werden und sich über seine Rechte informieren. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.


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