Insolvenz von Thomas Cook – einer der ältesten Reiseanbieter der Welt ist pleite

  • 2 Minuten Lesezeit

Trotz zahlreicher Bemühungen um Rettung musste die Thomas Cook Group plc am 23.09.2019 Insolvenz anmelden.

Indirekt davon betroffen ist nicht nur der Mutterkonzern Thomas Cook, sondern auch die Tochtergesellschaften

  • Condor,
  • Bucher Last Minute, 
  • Neckermann Reisen, 
  • Öger Tours, 
  • Air Marin und
  • Thomas Cook Signature. 

Es ist nicht auszuschließen, dass auch diese Gesellschaften in den nächsten Tagen Probleme bekommen werden.

Alle Flüge von Thomas Cook wurden gecancelt. Condor teilte mit, den Flugbetrieb zunächst aufrecht zu erhalten. Man habe bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit beantragt. Bei den oben genannten übrigen Tochtergesellschaften ist aktuell das Buchen von Reisen nicht mehr möglich. Vermutlich ist die Wahrscheinlichkeit zu hoch, dass die Reise nicht mehr durchgeführt werden könnten.

Ihr Flug wurde gecancelt, was können Sie jetzt tun?

Nach deutschem Recht haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich den Flugpreis innerhalb von einer Woche erstatten zu lassen oder auf einen alternativen Flug umzubuchen.

Wenn sie nicht mindestens 15 Tage vor Abflug von Thomas Cook oder einer der Tochtergesellschaften über die Annullierung ihres Fluges informiert wurden, haben sie evtl. einen zusätzlichen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese Beträgt in der Regel zwischen 125 € und 600 €.

Sollte allerdings ein Insolvenzverwalter bestellt werden, so müssen Ihre Ansprüche erst durch diesen geprüft werden.

Sie haben eine Pauschalreise über eines der betroffenen Touristikunternehmen gebucht und sind unsicher, wie Sie weiter vorgehen sollen?

Im Unterschied zu Flugreisen ist bei einer Pauschalreise meist nicht die Fluggesellschaft der Vertragspartner, sondern der Reiseveranstalter. Dieser ist daher auch zuständig, Ihnen eine alternative Transportmöglichkeit zu vermitteln. Fällt ihr Urlaub komplett aus, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Kosten und teils auch auf Schadensersatz. 

Haben Sie erst vor kurzer Zeit gebucht, sollten Sie Ihren Reiseveranstalter schnellstmöglich kontaktieren und Ihn schriftlich anweisen, Ihr Geld nicht mehr an Thomas Cook oder eine der Tochtergesellschaften weiterzuleiten.

Zudem sollten Sie von ihrem Reisebüro einen Sicherungsschein erhalten haben, der einen Nachweis enthält, dass der Veranstalter im Insolvenzfall eine Versicherung abgeschlossen hat.

Haben Sie einen (bereits gecancelten) Flug oder eine Pauschalreise bei Thomas Cook oder einer der Tochtergesellschaften gebucht und wollen auf Nummer sicher gehen? 

Kontaktieren Sie uns, am einfachsten, eine Erstanfrage ist für Sie kostenlos. Mithilfe unserer Online WebAkte vertreten wir Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt dabei keine Rolle.

Wenn Sie uns ein Mandat erteilen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich darum nicht mehr kümmern müssen.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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