Insolvenzanstieg im zweistelligen Bereich

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2024 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Monats Juni 2024 (+6,3 %) liegt die Zuwachsrate seit Juni 2023 durchgängig im zweistelligen Bereich. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse auf Basis der Daten basieren, die uns nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts vorliegen. In vielen Fällen liegt der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags annähernd drei Monate davor.


Im August 2024 wurden 1.764 Unternehmensinsolvenzen beantragt, was einem Anstieg von 13,4 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht. Dies entspricht einer Steigerung von 13,4 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Forderungen der Gläubiger aus den im August 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 2,4 Milliarden Euro. Im August 2023 beliefen sich die Forderungen auf rund 1,8 Milliarden Euro.


Im August 2024 gab es in Deutschland bezogen auf 10.000 Unternehmen insgesamt 5,1 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,2 Fällen. Anschließend folgen das Gastgewerbe mit 7,8 Insolvenzen, die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (u. a. Zeitarbeitsfirmen) mit 7,3 Fällen sowie das Baugewerbe mit 7,2 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.


Eine Unternehmensinsolvenz deutet sich meist von langer Hand an. Im Vorfeld der akuten Liquiditätskrise, die häufig zu einer Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit führt, befindet sich das Unternehmen meist in einer Produkt bzw. Absatzkrise und anschließend in einer Erfolgskrise. Betroffene Unternehmer sollten dann bereits handeln. Selbst wenn das Unternehmen nicht mehr oder nur aus der Insolvenzmasse heraus zu retten ist, sollte einer persönlichen Haftung der Geschäftsleiter insbesondere gegenüber dem Finanzamt, dem Insolvenzverwalter oder Kunden und Lieferanten vorgebeugt werden.


Haben Sie Fragen? Schreiben Sie mir eine Email (roggendorff@lfr-law.de) oder rufen Sie mich an.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Steuerberaterin Elisa Roggendorff

Ihre Spezialisten