Insolvenzgefahr der Bayerische Landeswerke GmbH (BLW)? Was Solar-Kunden jetzt tun sollten!

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Stuttgart/Unterschleißheim: Beunruhigende Entwicklungen für Kunden der Bayerische Landeswerke GmbH (BLW). Das Unternehmen ist für Kunden seit Wochen kaum mehr zu erreichen und hat seine Internetseite abgeschaltet. Viele Kunden warten vergeblich auf die Endmontage ihrer Solaranlagen. In einigen Fällen wurden die bereits gezahlten Anlagen Berichten zufolge noch gar nicht geliefert. Betroffene sollten daher schnell reagieren.

SPL Rechtsanwälte klärt auf, wie betroffene Kunden  jetzt handeln sollten und bietet kostenlose Musterformulare (hier klicken) für Fristsetzungen.

Mit dem Boom der erneuerbaren Energien sind viele Solarunternehmen schnell gewachsen. Seit der Zinswende und dem Einbruch im Neubaugeschäft haben jedoch viele Anbieter mit Vertragsrückgängen zu kämpfen. Warnzeichen für eine drohende Insolvenz bestehen, wenn der Händler, bei dem Sie eine Solaranlage bestellt haben, plötzlich nicht mehr erreichbar ist, seine Website abschaltet und Termine nicht einhält.

Besonders problematisch wird es, wenn bereits Anzahlungen geleistet wurden und die Lieferung oder Endmontage aussteht. So geschehen bei der Bayerische Landeswerke GmbH (BLW). Das Unternehmen ist für Kunden seit Wochen kaum mehr zu erreichen. In Bewertungsplattformen häufen sich Beschwerden über ausstehende Lieferungen und ausgefallene Servicetermine.

Ein Verdacht auf Insolvenz ist besonders problematisch, da in solchen Fällen nicht selten mit Totalverlusten zu rechnen ist.  Daher ist schnelles Handeln erforderlich. SPL Rechtsanwälte zeigt betroffenen Kunden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie diese durchsetzen:

1. Erste Schritte bei Verdacht auf Insolvenz

Falls Ihr Solarfachpartner sich nicht meldet oder nicht erreichbar ist, sollten Sie als Kunde sofort aktiv werden, um rechtliche Ansprüche zu wahren:

  • Dokumentation aller Kontaktversuche: Protokollieren Sie alle Kontaktversuche (E-Mails, Chats, Briefe). Diese Dokumentation ist wichtig, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
  • Letzte Frist setzen: Setzen Sie dem Händler zur Wahrung Ihrer Rechte schriftlich eine letzte Frist zur Erfüllung seiner Vertragspflichten, zum Beispiel zur Lieferung oder Endmontage der Anlage. Diese Frist können Sie per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax senden, um einen Nachweis über den Versand zu haben. Eine E-Mail ist im Regelfall aber auch ausreichend. SPL Rechtsanwälte bietet Betroffenen hierfür kostenlose Musterformulare.
  • Wenn Sie bereits Fristen gesetzt haben und/oder Liefertermine nicht eingehalten wurden, können Sie die Sache direkt einem spezialisierten Rechtsanwalt übergeben. Ihr Händler schuldet in dem Fall auch den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten.

Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in § 323 BGB (Schadensersatz wegen Nichterfüllung), wonach der Gläubiger (in diesem Fall der Kunde) dem Schuldner (dem Händler) eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen muss.

2. Vertrags- und Anzahlungsprüfung

Prüfen Sie Ihren Vertrag auf die vereinbarten Leistungen, Lieferfristen und Zahlungsbedingungen:

  • Anspruch auf Vertragserfüllung: Wenn der Händler seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, befindet er sich im Lieferverzug. Sie haben dann das Recht auf Erfüllung des Vertrags gemäß § 271 BGB (Fälligkeit der Leistung). Dies schließt die Lieferung der Solaranlage sowie deren Installation ein. 
  • Rücktritt vom Kaufvertrag - Rückzahlung des Kaufpreises: Wenn Sie eine Anzahlung geleistet haben und der Händler seinen Vertrag nicht erfüllt, können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung dieser Anzahlung fordern. Fordern Sie dies ebenfalls schriftlich.

3. Ihre rechtlichen Optionen

Neben der Prüfung einer Insolvenz gibt es auch ohne diese Möglichkeiten, rechtlich gegen den Händler vorzugehen:

  • Vertragsrücktritt und Schadenersatz: Falls der Händler die Nachfrist zur Vertragserfüllung verstreichen lässt, können Sie gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Dies betrifft insbesondere die Rückerstattung von bereits geleisteten Anzahlungen.
  • Strafrechtliche Schritte: Wenn der Verdacht auf Betrug besteht, können strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Händler bereits vorab Zahlungen erhalten hat, obwohl klar war, dass er die Solaranlage nicht liefern kann. Hier wäre eine Anzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) möglich. Auch hierbei kann Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt helfen. Bei strafrechtlich relevanten Handlungen haften die Verantwortlichen für die Ansprüche auf Rückzahlung selbst im Insolvenzfall persönlich.

4. Wann sollte ein Anwalt hinzugezogen werden?

In vielen Fällen lohnt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, besonders wenn größere Summen im Spiel sind oder der Fall komplexer wird. Ein Anwalt kann Ihnen in folgenden Bereichen helfen:

  • Rechtsberatung: Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Rücktritt vom Vertrag oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sinnvoll ist.
  • Korrespondenz mit dem Händler: Anwälte können für Sie rechtssichere Anspruchsschreiben aufsetzen und die Verhandlungen mit dem Händler oder dem Insolvenzverwalter übernehmen.

Zudem vertreten spezialisierte Anwälte Sie gleich zu Beginn, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. In Deutschland besteht bei höheren Streitwerten vor dem Landgericht Anwaltszwang. Die besten Erfolgsaussichten bestehen, wenn die Anwälte bereits frühzeitig im außergerichtlichen Verfahren die Rechtsverfolgung übernehmen.

Sind auch Sie Kunde der Bayerischen Landeswerke? Dann können Sie uns direkt kontaktieren. Unsere Rechtsexperten von SPL Rechtsanwälte bieten Betroffenen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zur optimalen Rechtsdurchsetzung 

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Der Stuttgarter Rechtsanwalt Jochen Schanbacher ist Gründer und Partner der Kanzlei SPL Rechtsanwälte. Er ist ein führender Rechtsexperte für regenerative Energien und vertritt Solar-Kunden in ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich.

Die Kanzleien sind mit den technischen und rechtlichen Herausforderungen bei der Durchsetzung der Rechte betroffener Kunden bestens vertraut.

Foto(s): SWR


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