Internetplattform zins-chancen.de – BaFin warnt
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Auf der Webseite zins-chancen.de wird im Impressum als Verantwortliche bzw. Betreiberin eine Alpha Assay Gmbh & Co. KG angegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun eine Warnung veröffentlich, dass es sich bei der Alpha Assay Gmbh & Co. KG nicht um die Betreiberin der Webseite zins-chancen.de handelt und es sich um ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der Alpha Assay Gmbh & Co. KG handelt.
Außerdem hat die BaFin auch darauf verwiesen, dass die unbekannten Verantwortlichen der Webseite zins-chancen.de über keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) seitens der BaFin verfügen.
Auch würde keine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) bestehen und die Betreiber würden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Nach Ansicht der BaFin begründen die Inhalte der Webseite zins-chancen.de die Annahme, dass von der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland Anlegern offeriert werden.
Angebot von Festgeldzins- und Tagesgeldanlagen auf zins-chancen.de
Auf der Internetseite von zins-chance.de werden u. a. Festgeldanlagen und Tagesgeldanlagen angeboten.
Auf der Homepage wird dargestellt, dass die festverzinslichen Festgeldanlagen jedem Anleger mit fixen Zinssätzen maximale Sicherheit und gleichzeitig höchste Flexibilität bieten würden.
Weiterhin wird dargestellt, dass die Mindestanlagedauer bei Festgeldanlagen sich auf 30 Tage belaufen würde, wobei die maximale Anlagedauer zehn Jahre betragen würde.
Außerdem wird damit geworben, dass jedes der Festgeldprodukte mit dem höchsten Maß an Sicherheit kommt, da die Anlage durch eine garantierte Einlagensicherung über die gesamte Laufzeit abgesichert sei.
Möglichkeiten für Anleger der zins-chancen. de
Sofern von zins-chancen.de Anlegern in Deutschland Anlagen in Form von Festgeldanlagen oder Tagesgeldanlagen angeboten werden, stellt dies nach unserer Ansicht ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG dar.
Für das Angebot von Festgeldanlagen oder Tagesgeldanlagen in Deutschland benötigen die Verantwortlichen der Plattform aber eine Erlaubnis der BaFin.
Laut BaFin verfügen aber die Verantwortlichen der zins-chancen.de nicht über eine derartige Erlaubnis.
Auch andere Ansprüche sind denkbar, etwa soweit Anleger über die Betreiberin und ggf. weitere Aspekte getäuscht werden.
Anleger, die der zins-chancen.de Kapital für Anlagen, insbesondere für Festgeld- und Tagesgeldanlagen, zur Verfügung gestellt haben und die ihre rechtlichen Optionen kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Stand: 21.10.2022
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