Veröffentlicht von:

Intime Aufnahmen veröffentlicht? So wehren Sie sich effektiv – schnell & diskret

  • 2 Minuten Lesezeit

Immer häufiger wenden sich Mandantinnen und Mandanten an unsere Kanzlei, weil intime Bilder oder Videos ohne ihre Zustimmung veröffentlicht wurden – sei es auf Social Media, in Messenger-Gruppen oder sogar auf pornografischen Webseiten. Die Zahl dieser Fälle wächst – und sie sind rechtlich und emotional extrem belastend.

Doch Betroffene sind nicht schutzlos. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht setzen wir Ihre Rechte konsequent durch – schnell, diskret und bundesweit.


Warum ist die Veröffentlichung intimer Aufnahmen verboten?

Intime Fotos und Videos fallen unter das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Veröffentlichung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ist rechtswidrig – auch dann, wenn die Aufnahmen ursprünglich einvernehmlich entstanden sind. Häufig liegt zudem ein Straftatbestand (§ 201a StGB) vor.


Typische Fälle in der Praxis

  • Ex-Partner verbreitet Aufnahmen nach Trennung („Revenge Porn“)

  • Anonyme Verbreitung in Gruppen-Chats

  • Upload auf Plattformen wie OnlyFans, Telegram oder Pornoseiten

  • Erpressung mit privaten Aufnahmen

  • Veröffentlichung in sozialen Netzwerken


Diese Ansprüche haben Sie als Betroffene(r)

Unterlassung: Verbot der weiteren Verbreitung (z. B. per Abmahnung, einstweiliger Verfügung)
Löschung: Sofortige Entfernung von Inhalten – auch bei Plattformen oder Suchmaschinen
Geldentschädigung: Schmerzensgeld bei schwerem Eingriff in die Intimsphäre
Strafanzeige: Bei Veröffentlichung, Erpressung oder Missbrauch (§ 201a StGB, § 185 ff. StGB)


Was können wir für Sie tun?

Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen sofort – meist noch am selben Tag:

  • Wir fordern Täter und Plattformen zur Löschung auf

  • Wir setzen Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schmerzensgeld durch

  • Wir sichern Beweise professionell ab

  • Wir beraten Sie zum Strafrecht und begleiten ggf. Ermittlungen

  • Auf Wunsch treten wir anonymisiert für Sie auf


Warum sofortiges Handeln entscheidend ist

Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Schäden verhindern. Insbesondere bei sofortiger Weiterverbreitung in Netzwerken oder auf Webseiten ist schnelles Einschreiten rechtlich und strategisch entscheidend.


Fazit: Lassen Sie intime Grenzüberschreitungen nicht stehen

Ob „Revenge Porn“, digitale Erpressung oder heimliche Verbreitung: Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Intimsphäre geschützt wird – mit Nachdruck und rechtlichem Know-how.

Kanzlei Heidicker – Fachanwalt für Urheber- und Medienrechtra@kanzlei-heidicker.de
📞 Tel.: 02307/17062
🌐 www.kanzlei-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Tafel

Beiträge zum Thema