Intime Aufnahmen veröffentlicht? So wehren Sie sich effektiv – schnell & diskret
- 2 Minuten Lesezeit
Immer häufiger wenden sich Mandantinnen und Mandanten an unsere Kanzlei, weil intime Bilder oder Videos ohne ihre Zustimmung veröffentlicht wurden – sei es auf Social Media, in Messenger-Gruppen oder sogar auf pornografischen Webseiten. Die Zahl dieser Fälle wächst – und sie sind rechtlich und emotional extrem belastend.
Doch Betroffene sind nicht schutzlos. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht setzen wir Ihre Rechte konsequent durch – schnell, diskret und bundesweit.
Warum ist die Veröffentlichung intimer Aufnahmen verboten?
Intime Fotos und Videos fallen unter das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Veröffentlichung ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung ist rechtswidrig – auch dann, wenn die Aufnahmen ursprünglich einvernehmlich entstanden sind. Häufig liegt zudem ein Straftatbestand (§ 201a StGB) vor.
Typische Fälle in der Praxis
Ex-Partner verbreitet Aufnahmen nach Trennung („Revenge Porn“)
Anonyme Verbreitung in Gruppen-Chats
Upload auf Plattformen wie OnlyFans, Telegram oder Pornoseiten
Erpressung mit privaten Aufnahmen
Veröffentlichung in sozialen Netzwerken
Diese Ansprüche haben Sie als Betroffene(r)
✔ Unterlassung: Verbot der weiteren Verbreitung (z. B. per Abmahnung, einstweiliger Verfügung)
✔ Löschung: Sofortige Entfernung von Inhalten – auch bei Plattformen oder Suchmaschinen
✔ Geldentschädigung: Schmerzensgeld bei schwerem Eingriff in die Intimsphäre
✔ Strafanzeige: Bei Veröffentlichung, Erpressung oder Missbrauch (§ 201a StGB, § 185 ff. StGB)
Was können wir für Sie tun?
Als spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen sofort – meist noch am selben Tag:
Wir fordern Täter und Plattformen zur Löschung auf
Wir setzen Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schmerzensgeld durch
Wir sichern Beweise professionell ab
Wir beraten Sie zum Strafrecht und begleiten ggf. Ermittlungen
Auf Wunsch treten wir anonymisiert für Sie auf
Warum sofortiges Handeln entscheidend ist
Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Schäden verhindern. Insbesondere bei sofortiger Weiterverbreitung in Netzwerken oder auf Webseiten ist schnelles Einschreiten rechtlich und strategisch entscheidend.
Fazit: Lassen Sie intime Grenzüberschreitungen nicht stehen
Ob „Revenge Porn“, digitale Erpressung oder heimliche Verbreitung: Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Intimsphäre geschützt wird – mit Nachdruck und rechtlichem Know-how.
Kanzlei Heidicker – Fachanwalt für Urheber- und Medienrechtra@kanzlei-heidicker.de
📞 Tel.: 02307/17062
🌐 www.kanzlei-heidicker.de
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