Ist das Zeigen des Wolfsgrußes nach § 86 StGB strafbar?

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I. Was ist der Wolfsgruß?

Der Wolfsgruß wurde hierzulande vor allem durch die Fußball EM bekannt. Doch was hat es mit dem Wolfsgruß auf sich? Der Wolfsgruß wird von Personen verwendet, die ihre Zugehörigkeit oder Sympathie zu den als rechtsextrem eingestuften "Grauen Wölfen" bekunden. Beim Wolfsgruß werden die Finger der rechten Hand so angeordnet, dass die Hand wie ein Wolfskopf aussieht. Eltern dürfte der Wolfskopf eher als "Schweigefuchs" bekannt sein.

II. Ist das Zeigen des Wolfsgrußes strafbar?

Dies hängt davon ab, ob es sich bei den "Grauen Wölfen" um eine nach § 86 I Nr. 2 StGB unanfechtbar verbotene Vereinigung handelt, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder ob unanfechtbar feststeht, dass sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist. Ein solches unanfechtbares Verbot liegt nicht vor.

Auch eine Strafbarkeit nach dem Vereinsgesetz ist nicht gegeben. Nach § 9 VereinsG dürfen Kennzeichen eines rechtskräftig verbotenen Vereins grundsätzlich nicht öffentlich, in einer Versammlung (§ 9 I Nr. 1 VereinsG) oder in einem verbreiteten oder zur Verbreitung bestimmten Inhalt (§ 11 Abs. 3 StGB) verwendet werden.  Auch ein solches vollziehbares Verbot des Vereins nach § 3 II S. 1. Nr. 2 VereinsG liegt derzeit nicht vor.

Als Strafverteidiger berate ich Sie gerne, wenn Ihnen eine Straftat nach § 86 StGB oder § 86a StGB vorgeworfen wird. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Ein weiteren Einblick über mich als Strafverteidiger können sie unter: DR. LANG | RECHTSANWALT - Strafverteidiger und Anwalt für Arbeitsrecht in München (langrechtsanwalt.com) gewinnen.


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