Ist der Rückruf 23M4 Pflicht?
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Den aktuell von Rückrufen betroffenen Besitzern von VW T5, Crafter, Amarok, Touareg und Polo stellt sich die Frage, ob man überhaupt dem Rückruf folgen muss. Dazu: Ja, der Rückruf muss wie jede vom KBA überwachte Rückrufaktion durchgeführt werden. Nach der ersten Aufforderung muss die Teilnahme in der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes eingetragen werden, dies geschieht durch Meldung des vollzogenen Softwareupdates durch die Werkstatt.
Geschieht dies nicht, gibt es verschiedene Erinnerungen. Das letzte Anschreiben kommt dann direkt von der jeweiligen Zulassungsstelle und beinhaltet konkrete Hinweise zu anstehenden Zwangsstilllegung. Wird auch dieser Termin nicht eingehalten, wird die Zulassung entzogen und das Auto darf nicht mehr weiter im Straßenverkehr bewegt oder im öffentlichen Raum abgestellt werden. Irgendwann werden die Anschreiben auch mit Bußgeldern gelegt
Spürbare Konsequenzen kann der Rückruf aber auch haben, wenn das betroffene Auto zum TüV muss oder auf sonstige Art und Weise in Kontakt mit der zuständigen Zulassungsstelle kommt.
Wer also den Termin der Zwangsstilllegung möglichst weit hinausschieben möchte, der sollte nicht kurz vor der TüV-Abnahme stehen. Rechtsanwalt Gisevius: "Die Frage, ob Sie Ihren T5 in die Werkstatt bringen oder nicht, betrifft aber nicht die Auseinandersetzung mit Volkswagen, weil Zulassungsangelegenheiten grundsätzlich Sache des Kraftfahrtbundesamtes bzw. der Zulassungsstellen sind. Wer sich auf juristischen Wege gegen eine Zulassungsentziehung wehren will, der muss dazu das zuständige Verwaltungsgericht anrufen und klagen."
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