Jetzt vom Zinsniveau profitieren – Immobiliendarlehensverträge der Sparkasse Heilbronn widerrufen!

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Noch zwei Wochen attraktiven Ausstieg sichern!

Vorgaben des Gesetzgebers nicht realisiert, tausende Verträge widerrufbar!

Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Verfahren bereits Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen für ungültig erklärt. Den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Deutlichkeit und Verständlichkeit der Belehrungstexte sei in nicht ausreichendem Maße Rechnung getragen worden, so das höchste deutsche Gericht.

Hintergrund: Seit November 2002 sind Kreditinstitute, wie die Sparkasse Heilbronn, verpflichtet, ihre Kunden bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrages umfassend über ihre Widerrufsrechte zu belehren. Nach den Vorgaben des gesetzlichen Musters, der Anlage II zur sogenannten BGB-Informations-Verordnung, sollen die Belehrungstexte so gestaltet sein, dass auch der juristische Laie in der Lage ist, diese zu verstehen. Etwa das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“ soll die Verständlichkeit der Belehrungen gewährleisten. Die juristischen Laien sollen nur anhand der Belehrung widerrufen können.

Kreditinstitute formulierten jedoch Widerrufsbelehrungen, die sich zwar an den Vorgaben des Gesetzgebers orientierten, jedoch häufig Mängel in Gestalt von unklaren Formulierungen oder einer wirren, unübersichtlichen Aufmachung der gesamten Texte aufwiesen.

Zahlreiche Darlehensnehmer bemängelten schließlich vor Gericht die erhaltenen Belehrungstexte und bekamen Recht. Bei einer gerichtlich festgestellten Ungültigkeit von Widerrufsbelehrungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht vom Darlehensnehmer noch nach Jahren ausgeübt werden. Der „Widerrufsjoker“ kann eine Chance auf attraktive Zinseinsparungen bedeuten.

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Enges Zeitfenster für den Widerruf von Darlehensverträgen – Stichtag 21. Juni!

Eine Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetzesänderung verkürzt die Möglichkeit zum Widerruf für Darlehensnehmer drastisch. So war es bisher möglich, Verträge zeitlich unbegrenzt („ewig“) zu widerrufen. Die Politik hat jedoch dem wachsenden Druck der Kreditlobby stattgegeben und das ewige Widerrufsrecht kassiert. Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach neuer Rechtslage nur noch bis zum 21. Juni dieses Jahres widerrufbar. Darlehensnehmer sollten sich also beeilen, es bleiben noch knapp drei Wochen zur Erklärung des Widerrufs. Eine umgehende Konsultation unserer Experten wird empfohlen!

Auch die Sparkasse Heilbronn gab fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aus – zahlreiche Verträge möglicherweise noch widerrufbar!

Belehrungsformulare die von der Sparkasse ausgegeben wurden, sind unserer Ansicht nach fehlerhaft und damit potenziell widerrufbar. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Belehrungen dargestellt. Es können Verträge aus allen Jahrgängen betroffen sein.

Unklare Bestimmung zum Beginn des Widerrufsrechts in Belehrungen der Sparkasse Heilbronn

In den Formularen heißt es zum Beginn der Widerrufsfrist: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Die Formulierung legt dem Leser nahe, dass der tatsächliche Beginn der Frist noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Widerrufsbelehrung abhängig ist. Um vollständig zu belehren, hätte dann aber im Weiteren noch aufgezeigt werden müssen, von welchen zusätzlichen Voraussetzungen der Fristbeginn abhängt. Das geschieht hier aber nicht. Insofern bleibt es bei einer unklaren Formulierung, anhand derer der Darlehensnehmer den Beginn seiner Frist nicht ermitteln kann.

Einseitige Fristsetzung für Rückgewähr in Formularen der Sparkasse Heilbronn

Nach einem Widerruf entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis, innerhalb dessen sich die Parteien alle gegenseitig erhaltenen Leistungen zurückgewähren müssen. Zur Erfüllung dieser Pflicht besteht die gesetzliche Frist von 30 Tagen. Die Sparkasse weist in ihrer Belehrung jedoch nur auf die Fristbindung des Kunden hin – dass auch sie selbst der Frist unterliegt, verschweigt sie. Die Formulierung ist damit nicht vollständig und zudem geeignet, dem Kunden ein gänzlich falsches Bild der Rechtslage zu verschaffen. Er muss davon ausgehen, dass die Bank gerade keiner Frist zur Rückgewähr unterliegt.

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