„Juristen halten Impfpflicht für vereinbar mit Grundgesetz“

  • 4 Minuten Lesezeit


Der obige Artikel wurde mir heute früh von einem Online-Nachrichtenportal in meine Timeline gespült. Was ist davon zu halten?

1. Zunächst einmal ist die Überschrift meines Erachtens irreführend. Sie erweckt den Eindruck, dass „die Juristen“, also alle Juristen eine Impfpflicht für verfassungsgemäß halten. Das ist aber sicherlich nicht der Fall. Vielmehr halten „manche“ Juristen eine Impfpflicht für richtig.

Andere Juristen sehen das sicher anders. Unter den Juristen gibt es Konservative, Liberale, Linke, Querdenker – und wenn man lange genug sucht, wahrscheinlich sogar Satanisten oder sonstige Verirrte. Der Umstand also, dass ein Jurist eine bestimmte Meinung vertritt, heißt noch gar nichts. Schon gar nicht, dass die Meinung juristisch haltbar ist.

2. Nun werden für die oben zitierte These aber durchaus auch „namhafte“ Juristen zitiert, sogar Verfassungsrechtler und ehemalige Richter. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Der Umstand, dass jemand früher einmal als Richter neutrale, „objektive“ Urteile gefällt hat, heißt nicht, dass er jetzt, als pensionierter Richter und aktiver Anwalt, nach wie vor neutrale, gut überlegte Ansichten vertritt. 

Anwälte sind in aller Regel Parteivertreter, d.h. sie unterstützen die Auffassung des von ihnen vertretenen Mandanten beziehungsweise der Interessengruppe, die sie – häufig gegen Entgelt - um eine entsprechende Stellungnahme gebeten hat. Solche Stellungnahmen sind daher mit Vorsicht zu genießen.

3. Damit aber jetzt zur Sache selbst: Ist eine (allgemeine) Impfpflicht verfassungsgemäß?

a) Als Hauptargument wird wohl vorgebracht: Ohne allgemeine Impfpflicht werden (mehr) Menschen an Corona sterben. Die (allgemeine) Impfpflicht ist also geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne, um Menschenleben zu retten.

Klingt irgendwie plausibel.

b) Jetzt aber folgende Gegenfrage: Wäre auch ein allgemeines Autoverbot mit dem Grundgesetz vereinbar? 

Klingt auf den ersten Blick absurd, aber führen Sie sich einmal vor Augen: Es dürfte unbestritten sein, dass durch Kraftfahrzeuge jedes Jahr Menschen sterben. Unvermeidbar sterben. Seit es das Auto gibt, ist es uns nicht gelungen, die Anzahl der Verkehrstoten pro Jahr auf null zu reduzieren. Und ich wage mal zu behaupten: Solange es Autos gibt, werden jedes Jahr Menschen durch Autos im Straßenverkehr zu Tode kommen.

Keine Autos, keine Verkehrstoten durch Autos. Ein allgemeines Autoverbot wäre also geeignet, Verkehrstote zu verhindern.

Gibt es ein milderes Mittel? Offenbar nein, siehe oben: Bislang haben wir jedenfalls kein anderes Mittel gefunden, die Anzahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren.

Ist ein allgemeines Kfz-Verbot also verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar? Soweit ersichtlich, sagt das niemand. Ein allgemeines Autoverbot würde zu einem Zusammenbruch unserer Wirtschaft und vermutlich auch unseres sozialen Lebens führen. Dafür nehmen wir, man muss das einmal so deutlich sagen, eine gewisse Anzahl von Verkehrstoten jedes Jahr bewusst in Kauf. Ein allgemeines Verkehrsverbot wäre, juristisch ausgedrückt, nicht verhältnismäßig im engeren Sinne.

4. Was heißt das für eine allgemeine Impfpflicht?

Ich denke, dass auch eine allgemeine Impfpflicht nicht verhältnismäßig ist. Zwar geeignet und möglicherweise auch erforderlich, um Menschenleben zu retten, aber eben nicht verhältnismäßig im engeren Sinne, und damit nicht verfassungskonform.

Stattdessen müssen wir, wie beim Auto, ein milderes Mittel, einen weniger weitgehenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen finden. Ansätze hierfür gibt es ja viele:

Indirekter Zwang etwa in der Form, dass man manche Dinge nur noch als Geimpfter tun darf. Zum Beispiel seine Oma im Altenheim besuchen oder in einem Club feiern oder in einem Restaurant essen oder möglicherweise auch die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. …

Das ist keine allgemeine Impfpflicht, weil eben niemand direkt gezwungen wird, sich impfen zu lassen.

Denkbar ist auch eine Regelung, wonach man bestimmte Berufe nur noch dann ausüben darf, wenn man geimpft ist, zu Beispiel Altenpfleger oder Notfallmediziner.

Auch dies zwingt niemanden direkt, sich impfen zu lassen, sondern überlässt dem einzelnen zumindest theoretisch die Option, auch Nein zu sagen und dann eben auf die Ausübung eines bestimmten Berufes zu verzichten.

Das ist – ohne dass ich die oben genannten Maßnahmen explizit befürworte - alles besser und weniger einschränkend als eine allgemeine Impfpflicht.

5. Überhaupt, wie sollte so eine allgemeine Impfpflicht denn aussehen?

Holt man die Impfgegner mit der Polizei von zu Hause ab, schafft sie ins nächstgelegene Impfzentrum und jagt ihnen dann mit körperlichem Zwang gegen ihren Willen die Impfnadel in den Oberarm? Also bitte, das wäre sicherlich nicht verfassungsgemäß!

Stellt man Impfverweigerung unter Strafe? Und wenn ja, in welcher Form: Verhängt man ein pauschales Bußgeld, beispielsweise 1000 € und drei Punkte im „Impfzentralregister“? Oder macht man es wie im Strafrecht mit Tagessätzen, so dass der Fußballspieler, der im Jahr 20 Millionen verdient, im Falle einer Impfverweigerung deutlich mehr bezahlt als der Arbeitslose, der von Hartz IV lebt?

Viele Fragen, auf die ich natürlich auch keine Antworten habe.

6. Fazit

Es ist schon interessant, wie Corona uns jetzt auf einmal alle zu Verfassungsrechtlern macht, obwohl wir in unserem Anwaltsalltag mit Verfassungsrecht eigentlich eher selten zu tun haben. Unsere „Spezialgebiete“ sind BGB, HGB, ZPO oder meinetwegen auch die Arbeitsgesetze oder das UWG, aber eher nicht das Grundgesetz. Trotzdem haben wir zu Impfpflicht und Corona alle irgendwie unsere (Rechts-)Meinung, und das ist ja auch gut so.

Also meine Meinung ist: Eine allgemeine Impfpflicht ist nicht verfassungsgemäß. Stattdessen müssen wir, wie in anderen Fällen von Grundrechtskollisionen auch, sachgerechte, ausgewogene und stärker am Einzelfall oder zumindest an Fallgruppen orientierte Lösungen finden. Dabei darf grundsätzlich jeder laut nachdenken und seine Meinung zur Diskussion stellen. Eine einheitliche Auffassung unter Juristen gibt es sicherlich nicht.

Dr. Wolfgang Gottwald

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten