Kallmeyer & Nagel insolvent – WEG können Forderungen gegen Hausverwaltung anmelden
- 2 Minuten Lesezeit
Das Amtsgericht Hamburg hat am 1. April 2025 das Insolvenzverfahren über die Kallmeyer & Nagel Vermietungs und Verwaltungs GmbH (Az.: 67c IN 19/25) sowie über die Kallmeyer & Immobilien GmbH (Az.: 67c IN 30/25) eröffnet. Kallmeyer & Nagel zählt zu den Hausverwaltungen, die Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Anleihen der inzwischen ebenfalls insolventen DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben. Die betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften können ihre Forderungen gegen die Hausverwaltung bis zum 5. Mai 2025 beim Insolvenzverwalter anmelden.
Rücklagen, die Wohnungseigentümergemeinschaften für Sanierungs- und Renovierungsarbeiten gebildet haben, müssen nach dem WEG-Gesetz mündelsicher, d.h. ohne größeres Risiko angelegt werden. Entsprechend beunruhigt waren Wohnungseigentümergemeinschaften als bekannt wurde, dass verschiedene Hausverwaltungen, darunter auch Kallmeyer & Nagel, die Rücklagen in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen gesteckt haben. Ihre Befürchtungen haben sich bestätigt: Die DR Deutsche Rücklagen GmbH befindet sich seit Angang März im vorläufigen Insolvenzverfahren. Den betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften drohen hohe finanzielle Verluste.
„Wohnungseigentümergemeinschaften sollten daher alle rechtlichen Mittel nutzen, um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren. Dazu gehört auch Forderungen gegen die Hausverwaltungen geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Denn eine Beteiligung an den Anleihen der DR Deutsche Rücklagen dürfte kaum eine sichere Geldanlage gewesen sein. So hat die DR Deutsche Rücklagen Bauträgern und Projektgesellschaften sog. „partiarische Darlehen" angeboten, die per se als riskant gelten. „Das Geld der WEG dürfte also keineswegs mündelsicher angelegt worden sein. Die betroffenen Hausverwaltungen dürften somit gegen ihre Pflichten verstoßen haben“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Da Kallmeyer & Nagel insolvent ist, bleibt den WEG nur die Möglichkeit, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren fristgerecht anzumelden. Es ist zwar nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen, dennoch empfiehlt Dr. Gasser die Forderungen unbedingt anzumelden: „Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden!“
Zudem können Wohnungseigentümergemeinschaften auch mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater prüfen. Diese hätten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über die bestehenden Risiken bei den Anleihen der DR Deutsche Rücklagen aufklären müssen. Haben sie die Risiken verschwiegen oder verharmlost, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Rechtsanwalt Dr. Gasser steht betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/
Artikel teilen: