Kann der Vorwurf einer Covid19-Impfpass-Fälschung durch Notstand gem. § 34 StGB gerechtfertigt sein?

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Die beginnende medizinische Aufarbeitung der sog. Corona-Krise muss auch Auswirkungen auf die juristische Bewertung der Abwehr von staatlichen Übergriffen haben.


Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten bei der strafrechtlichen Ahndung der Covid19-"Impfpass"-Fälschung die Anwendbarkeit des sog. rechtfertigenden Notstandes gem. § 34 StGB zugunsten der Angeklagten prüfen. Denn in diesen Fällen sind möglicherweise alle in § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter des Beschuldigten so stark betroffen, dass die ihnen vorgeworfene „Tat“ gerechtfertigt sein könnte. 

Der Staat hat nicht nur die Aufgabe seine friedlichen Bürger vor Verbrechen zu schützen, sondern es ist genauso seine Aufgabe, sie vor ungerechter (u.a. politischer) Verfolgung zu schützen.

Bislang sehen die Instanzgerichte offensichtlich keine Anhaltspunkte dafür, eine Rechtfertigungssituation bei Covid19-"Impfpass"-Fälschungen überhaupt auch nur zu prüfen. Verteidiger sollten gleichwohl immer auf diese Möglichkeit hinweisen, da auch durch die vermehrte Berichterstattung über die rechtswidrigen Diskriminierungen von Menschen, die sich keiner experimentellen gentechnisch basierten Anwendung unterziehen wollten und die Gefahren, die mit diesen mRNA-Stoffen verbunden sind, aber auch die Leidensberichte über die massiven Schäden, die durch diese Injektionen bereits verursacht wurden, dazu führen können, dass ein Umdenken in der Justiz einsetzt: Steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein.

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Foto(s): Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte

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