Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Coronaimpfausweise- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!
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Die Corona-Pandemie hat nicht nur gesundheitspolitische Maßnahmen erforderlich gemacht, sondern auch neue strafrechtliche Tatbestände hervorgebracht. Insbesondere die Nutzung gefälschter Impfausweise hat in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl von Strafverfahren geführt. Viele Betroffene unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen – mit gravierenden Folgen für ihre persönliche und berufliche Zukunft.
Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB)
Seit der Gesetzesverschärfung Ende 2021 ist die Verwendung gefälschter Corona-Impfnachweise ausdrücklich strafbar. Nach § 279 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr ein unechtes oder verfälschtes Gesundheitszeugnis benötigt – darunter fallen auch Impfausweise.
Durch die Einführung des § 275 Abs. 1a StGB wurde zudem die Herstellung solcher Fälschungen unter Strafe gestellt. Die Verwendung gefälschter Impfausweise in Apotheken, Arztpraxen oder gegenüber Behörden kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. In schweren Fällen, insbesondere bei gewerbsmäßigem Vorgehen, ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.
Konsequenzen für Beschuldigte
Die Ermittlungsbehörden verfolgen diese Fälle mit Nachdruck. Häufig kommt es zu Hausdurchsuchungen, zur Sicherstellung elektronischer Geräte und zur Einleitung eines Strafverfahrens, das mit einer Verurteilung und Eintragung ins Bundeszentralregister enden kann. Auch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis können mittelbare Folgen sein. Für viele Betroffene steht viel auf dem Spiel – der gute Ruf, der Arbeitsplatz und die persönliche Freiheit.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihre Verteidigung in kompetenten Händen
In einer solchen Situation ist es von entscheidender Bedeutung, von Anfang an professionell vertreten zu sein. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren auf die Verteidigung in komplexen Strafverfahren spezialisiert. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten, die sich mit dem Vorwurf der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Corona-Impfnachweisen konfrontiert sehen.
Was ihn besonders auszeichnet: Neben fundierter rechtlicher Expertise bietet er eine engagierte, individuelle Betreuung seiner Mandanten. Jeder Fall wird mit höchster Sorgfalt geprüft und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickelt. Mit seiner ruhigen, sachlichen und zugleich durchsetzungsstarken Art weiß er vor Ermittlungsbehörden und Gerichten zu überzeugen.
Direkter Kontakt – schnelle Hilfe im Ernstfall
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefälschten Impfausweises läuft oder Ihnen eine Vorladung droht, zögern Sie nicht. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser können Ihre Rechte gewahrt werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit tätig und kurzfristig erreichbar.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: junge@jhb.legal
Online-Kontakt: Über das Profil von Rechtsanwalt Junge auf www.anwalt.de können Sie unkompliziert einen Rückruf oder einen Beratungstermin anfragen.
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