Kann ein Transsexueller Vater des Kindes sein?

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BVerfG: Wer ein Kind zur Welt bringt, kann nicht Vater werden. 

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnt die Verfassungsbeschwerde eines Transsexuellen aus Berlin ab. Der Mann weigerte sich dagegen, in die Geburtsurkunde seines Kinds als Mutter unter dem ehemaligen weiblichen Namen eingetragen zu werden.

Wie kann ein Mann Mutter werden?

Der transsexuelle Kläger war im reinen Rechtssinne als Frau geboren worden und hatte eine Umwandlung zum Mann durchführen lassen. Diese beinhaltet nach den Vorschriften des Transsexuellengesetzes (TSG) die Wahl eines weiblichen Vornamens (sie sogenannte „kleine Lösung“) , oder wahlweise auch die Änderung des Personenstandes in „weiblich“, wobei eine Prüfung zu erfolgen hat, ob eine Rückorientierung zum anderen Geschlecht wahrscheinlich ist. Nach der Zuerkennung und der offiziellen Änderung setzte der Kläger eigenen Angaben zufolge seine Hormone ab und wurde wieder fruchtbar.

Im Jahr 2013 brachte er dann ein durch Samenspende gezeugtes Kind zur Welt. In die Geburtsurkunde wurde er von dem Standesamt anschließend als Mutter des Kindes eingetragen. Dagegen wehrt er sich bisher durch alle gerichtlichen Instanzen. Auch ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde bereits angekündigt.

Diskriminierung Transsexueller?

Die Bundesvereinigung Trans (BVT) stellte sich hinter den Kläger und sagte Unterstützung bei der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu. Sie fordert, dass transsexuelle Eltern in der Geburtsurkunde geschlechtsneutral und mit ihrem aktuellen Vornamen eingetragen werden.

Sie argumentiert mit dem Kläger, dass ansonsten erhebliche Nachteile durch die Abweichung der eigenen Ausweispapiere von der Eintragung in die Geburtsurkunde des Kindes entstünden, insbesondere bei gemeinsamen Reisen ins Ausland. Die deutsche Gerichtsbarkeit sieht dies aber bislang anders.

Eindeutige Rechtslage in Deutschland

Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im September 2017 den Kläger abgewiesen. Die Richter argumentierten, Mutter- und Vaterschaft seien nicht beliebig austauschbar. Schließlich solle in der Geburtsurkunde eines Kindes auch kein Hinweis auf die Transsexualität der Eltern eingetragen werden.

Hintergrund ist die rechtliche Regelung im deutschen Familienrecht, dass die Mutter eines Kindes diejenige ist, die es geboren hat. Abweichungsmöglichkeiten gibt es hier nicht. Das ist anders bei den Regeln zur Vaterschaft, wo es diverse Möglichkeiten und Konstellationen gibt, in denen jemand zum rechtlichen Vater eines Kindes werden kann – sei es aufgrund der biologischen Anerkennung oder durch Anerkennung oder Adoption. Auch ist dort eine nachträgliche Änderung möglich.


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