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Umgangsvereinbarung-Muster: Planungssicherheit für die Betreuung Ihres Kindes!

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Umgangsvereinbarung-Muster: Planungssicherheit für die Betreuung Ihres Kindes!

Experten-Autorin dieses Themas

Getrennt lebende oder geschiedene Eltern haben jeweils ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind und auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern. In den meisten Fällen lebt das Kind bei einem Elternteil und übt Umgänge mit dem anderen Elternteil aus, bei dem es nicht hauptsächlich lebt. Genauere Informationen über das Wechselmodell, bei dem eine Betreuung des Kindes zur Hälfte geteilt wird, finden Sie in einem weiteren Ratgeber.  

Wie häufig und wie lange der Umgang mit dem Kind stattzufinden hat, ist gesetzlich schon deshalb nicht geregelt, da eine solche Festlegung der Vielschichtigkeit der familiären Beziehungen und Verhältnisse nicht gerecht werden würde. Jede Familie und jedes Kind ist anders. Auch ist der Umgang auf die individuellen Betreuungsmöglichkeiten, die schulischen und privaten Verpflichtungen und die Arbeitszeiten der Eltern abzustimmen. 

Das nachfolgende Muster beinhaltet eine häufig vorkommende Umgangsregelung. Sie können die Regelung selbstverständlich auch anpassen und beispielsweise andere Zeiten für die Abholung der Kinder oder einen anderen Umgangsturnus vereinbaren. Beachten Sie, dass jede Umgangsvereinbarung stets dem Kindeswohl entsprechen muss, und lassen Sie sich hierzu gerne beraten. Ein Anwalt mit Erfahrung im Familienrecht wird die von Ihnen angestrebten Regelungen überprüfen und in einer individuellen Umgangsvereinbarung rechtssicher gestalten können. 

Eine Umgangsvereinbarung ist sinnvoll, um den Eltern Planungssicherheit zu ermöglichen und den Kindern Struktur im Alltag zu geben. Bei festen Regeln kann sich das Kind und jeder Elternteil auf einen Umgang einstellen und die hierfür erforderlichen Planungen treffen. Eine Umgangsvereinbarung kann zwischen den Eltern frei vereinbart werden. Inhaltlich sollten immer so konkret wie möglich die Art, der Ort und der Zeitpunkt des Umgangs sowie die Frage, wer das Kind abholt und bringt, sowie die mitzubringenden Unterlagen geregelt werden. Eine bereits bestehende Umgangsvereinbarung kann einvernehmlich auch jederzeit geändert werden, beispielsweise ab dem Zeitpunkt, wenn das Kind in die Schule geht und deshalb sowohl die Umgangszeiten als auch die Ferienzeiten an die veränderte Situation angepasst werden müssen. 

Einer notariellen Beurkundung bedarf es bei einer Umgangsvereinbarung nicht. Eine gerichtliche Umgangsregelung wird immer nur dann erforderlich, wenn sich Eltern privat über den Umgang nicht einig werden können und auch das Jugendamt oder Erziehungsberatungsstellen nicht zu einer Lösung des Elternkonflikts oder zu einer Formulierung einer Umgangsvereinbarung Hilfe leisten konnten oder wenn sich ein Elternteil mehrfach nicht an getroffene Umgangsvereinbarungen gehalten hat oder ein Elternteil den Umgang verweigert. 

Umgangsvereinbarung: Beispiel 

Erstellen Sie eine einvernehmliche Umgangsregelung mithilfe unserer PDF-Vorlage. 

Die Kindesmutter (Name, Vorname und Geburtsdatum) 

und 

der Kindesvater (Name, Vorname und Geburtsdatum) 

schließen die folgende Umgangsvereinbarung:  

Aus unserer Ehe sind die gemeinschaftlichen Kinder 

…, geb. …, und 

…, geb. …, 

hervorgegangen. 

Der gewöhnliche Aufenthaltsort unserer gemeinsamen Kinder soll bei der Kindesmutter verbleiben. Der Kindesvater hat hingegen das Recht und die Pflicht, die Kinder besuchsweise wie folgt zu sich zu nehmen: 

  • Im zweiwöchigen Turnus jedes ungerade Wochenende (Kalenderwochen 1/3/5/usw.), beginnend ab dem (Datum/Kalenderwoche) in der Zeit von Freitag, 17:00 Uhr, bis zum darauffolgenden Sonntag, 18:00 Uhr. Der Kindesvater holt die Kinder bei der Kindesmutter ab und bringt sie am darauffolgenden Sonntag wieder zur Kindesmutter zurück.  

  • Der Kindesvater hat unter der Woche in den geraden Wochen, an denen kein Wochenendumgang stattfindet, einen zusätzlichen Umgang mit den Kindern von Mittwoch nach der Schule ab ca. 13:05 Uhr bis Freitag vor Schulbeginn um 8:00 Uhr. Der Kindesvater holt die Kinder von der Schule ab und bringt sie freitagmorgens zur Schule. Sollte ein Kind während des Umgangs erkranken, bleibt das Kind auch während der Erkrankung beim Kindesvater bis Freitag nach der Schule. In diesem Fall verpflichtet sich der Kindesvater, die Kindesmutter von der Erkrankung zu unterrichten. Die Kindesmutter holt in diesem Fall beide Kinder beim Kindesvater am Freitag um 14:00 Uhr ab.  

  • An Ostern, Weihnachten und Pfingsten verbringen die Kinder jeweils den ersten Feiertag bei der Mutter und den zweiten Feiertag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr beim Kindesvater. Neujahr verbringt das Kind jedes zweite Jahr vom 30.12., 18:00 Uhr, bis zum 02.01., 12:00 Uhr, des darauffolgenden Jahres beim Kindesvater. 

  • In den Sommerferien hat der Kindesvater während der ersten drei Ferienwochen Umgang mit den Kindern, beginnend mit dem ersten Feriensamstag, 9:00 Uhr, bis zum Samstag der dritten Ferienwoche, 18:00 Uhr. Der Kindesvater holt die Kinder bei der Kindesmutter ab und bringt sie zur Kindesmutter zurück. Die Kindesmutter verpflichtet sich, an den Kindesvater die Reisepässe der Kinder, die jeweiligen Krankenversicherungskarten und die notwendigen Reiseunterlagen und Zustimmungen vor dem Reiseantritt auszuhändigen.  

  • Die Oster-, Herbst- und Winterferien werden im Übrigen hälftig geteilt. Der Kindesvater hat Umgang immer in der ersten Hälfte der Ferien, wobei die konkreten Übergabezeiten zwischen den Eltern einvernehmlich gesondert festgelegt werden.  

  • Fällt ein Umgang wegen Erkrankung des Kindes oder aus sonstigem wichtigem Grund aus, ist der Kindesvater berechtigt, den Umgang mit den Kindern am darauffolgenden bzw. am nächstmöglichen Wochenende nachzuholen. Der Turnus verschiebt sich dadurch nicht. 

  • Können die vereinbarten Umgangszeiten von einem Elternteil ausnahmsweise nicht eingehalten werden, so sind sich die Eltern einig, dass der andere Elternteil umgehend informiert wird. Für diesen Fall werden die Eltern einvernehmlich einen Ersatztermin bestimmen. 

Ort, Datum

________________________________                    __________________________________
Unterschrift Kindsmutter                             Unterschrift Kindsvater

Haftungsausschluss 

Die vorstehenden Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Das vorstehende Muster zur Umgangsvereinbarung stellt lediglich ein Beispiel zur Orientierung dar und ersetzt keine konkrete Beratung und Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Aufgrund der sich ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung – auch in Zukunft – kann keine Garantie für die Aktualität und Vollständigkeit der Vorlage übernommen werden.  

Foto(s): ©Adobe Stock/Drobot Dean

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