Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnung wegen "Isn't It Romantic"

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Warner Bros. Entertainment Inc. ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickte sie erneut eine Abmahnung in ihrem Namen, dieses Mal für die Comedy „Isn't It Romantic“. In dem Film wird die von der Liebe enttäuschte Natalie (Rebel Wilson) an einem U-Bahnhof ausgeraubt. Als sie aus der Bewusstlosigkeit erwacht, stellt sie fest, dass ihr ganzes Leben sich in eine romantische Komödie verwandelt hat.

Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.


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