Kartell DAF, Daimler, Iveco, MAN und Renault/Volvo: Welche Lastwagen sind betroffen?
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Jahrelang haben viele Unternehmer wegen Preisabsprachen bei den Bruttolistenpreisen zu hohe Kaufpreise und Leasingraten bezahlt. Denn seit 1997 bestand zwischen fünf Lastwagenbauern ein Kartell, in welchem nicht nur die Bruttolistenpreise, sondern auch die Reaktionen auf verschärfte Abgasvorschriften abgesprochen wurden. Anfang 2011 eingeleitete Untersuchungen der EU-Kommission deckten dies auf.
Jetzt können die betroffenen Unternehmer Schadensersatz fordern. Doch gerade bei der Frage, welche LKW betroffen sind, ist es in den vergangenen Tagen zu Verunsicherungen gekommen. Der Grund ist eine kleine, aber weitreichende Abänderung in der offiziellen Mitteilung der EU-Kommission.
Nutzlast oder Gesamtgewicht?
Am 10.08.2016 wurde in der offiziellen Mitteilung der EU-Kommission ein wichtiges Wort herausgelöscht: die Nutzlast, die als Eingrenzungskriterium für die betroffenen Lastwagen angegeben wurde. Daher wird das Gesamtgewicht zum maßgeblichen Kriterium.
Dass es sich um das Gesamtgewicht der Laster handelt, zeigt auch eine andere, offizielle Verlautbarung der EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margarethe Vestager. Dort wird ausdrücklich auf das Gesamtgewicht Bezug genommen.
„The cartel dealt with the sales of medium and heavy trucks in the European Economic Area. These are large vehicles, weighing more than 6 tonnes each.“
Es sind also mittelschwere Lastwagen mit einem Gesamtgewicht ab 6 Tonnen und schwere Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16 Tonnen betroffen. Somit gehören viele Unternehmen, die 7,5-Tonner und ähnlichen LKWs kauften oder leasten, zu den Geschädigten des Kartells.
Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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