Kauf der Eigentumswohnung – steuersparend

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Wer Immobilien erwirbt, muss Grunderwerbsteuer bezahlen. Die ist inzwischen happig. Die Sätze liegen bei bis zu 6,5 % vom Kaufpreis. Höchste Zeit, die Steuerbremse zu ziehen.

Vielen ist bekannt, dass für die Einbauküche oder den Ölvorrat keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass diese Positionen im Kaufvertrag separat ausgewiesen und beziffert werden müssen. Darauf weisen die Notare bei der Beurkundung hin.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer auch die vorhandene Instandhaltungsrücklage. Hier gilt das Gleiche wie für die Küche oder Vorräte: Der Erwerb der Instandhaltungsrücklage ist frei von Grunderwerbsteuer. Diese Rechtslage ist noch viel zu wenig bekannt. 

Käufer von Eigentumswohnungen sollten sich deshalb vom Verkäufer die Höhe der Instandhaltungsrücklage mitteilen lassen. Im Kaufvertrag wird die Rücklage dann separat ausgewiesen und beziffert.

Dass es sich dabei nicht nur um Quisquilien handelt, zeigt eine kleine Beispielsrechnung. Beträgt die anteilige Rücklage beispielsweise (nur) 1.500 Euro, kann durch die separate Ausweisung im Kaufvertrag ein Betrag von immerhin knapp 100 Euro an Grunderwerbsteuer gespart werden.

Übrigens: Die Grunderwerbsteuerfreiheit gilt nicht für wesentliche Bestandteile der Immobilie. Der Steuersparphantasie sind deshalb Grenzen gesetzt. Es hilft also nicht, den Schornstein separat auszuweisen und zu bezahlen.

Nur die Sache ist verloren, die man aufgibt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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