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Kein gemeinsames Sorgerecht bei mangelnder Erziehungsfähigkeit

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anwalt.de-Redaktion

[image]In familienrechtlichen Entscheidungen ist das Wohl des Kindes oftmals maßgebliches Entscheidungskriterium. Bei dauerhaft getrennt Lebenden kann etwa die mangelnde Erziehungsfähigkeit des Vaters eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Kindesmutter rechtfertigen.

Diese bittere Erkenntnis erfuhr nun auch ein zweifacher Kindesvater. Obwohl beide Elternteile dauerhaft getrennt lebten, übten diese anfangs noch das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder aus. Im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens wurde allerdings der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen. Diese gerichtliche Entscheidung wurde unter anderem mit einer mangelnden Erziehungsfähigkeit des Vaters begründet. Eine Beschwerde des Kindesvaters gegen die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter wurde jedoch letztlich zurückgewiesen.

Einem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts sei insbesondere dann stattzugeben, falls dies dem Wohl des Kindes entspreche. Im Rahmen dieser Entscheidung sei letztlich auch die Erziehungseignung der Eltern zu berücksichtigen. Allerdings bestünden im vorliegenden Fall erhebliche Zweifel an einer entsprechenden Eignung des Kindesvaters. Beim zuständigen Amtsgericht habe sich der als impulsiv und unbeherrscht geltende Vater etwa der Einlasskontrolle widersetzt sowie einen Wachtmeister übel beleidigt. Zudem seien die Kinder auch mehrfach gegen die Mutter instrumentalisiert und diese gegenüber dem Nachwuchs verächtlich gemacht sowie herabgewürdigt worden.

(OLG Hamm, Beschluss v. 28.07.2011, Az.: II-8 UF 86/11)

(JOH)


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