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Keine Entziehung des Sorgerechts ohne akute Gefährdung der Kinder

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anwalt.de-Redaktion

[image]Bei einem möglichen Sorgerechtsentzug durch das Familiengericht kann das Wohl des Kindes maßgeblich entscheidend sein. Reine Befürchtungen um das Kindeswohl ohne konkrete Hinweise auf eine Gefährdung rechtfertigen allerdings regelmäßig keine Entziehung des Sorgerechts.

Ein gemeinsames Familienglück wurde letztlich verspätet einer jungen Mutter und ihren Kindern zuteil. Die adipöse Frau gebar eines Nachts gesunde Zwillinge. Bemerkenswert waren hierbei auch die äußerst fulminanten Umstände der Niederkunft. Bei der häuslichen Geburt hatte die Mutter weder ihre im selben Haus schlafenden Eltern informiert noch sonstige medizinische Hilfe angefordert. Vielmehr wurde die Abnabelung eigenhändig mittels Schere und Verschlussclipse für Tiefkühlbeutel vorgenommen. Nachdem das Jugendamt hiervon Kenntnis erlangte, wurden die Zwillinge kurze Zeit später in staatliche Obhut genommen. Das Amtsgericht entzog zudem der Mutter wegen vermeintlich akuter Gefährdung das Sorgerecht.

Indes sei eine Entziehung des Sorgerechts mangels konkreter Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung der Kinder nicht gerechtfertigt gewesen. Insbesondere begründen alleine die ungewöhnlichen Geburtsvorgänge keine gravierenden Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Frau. Ebenfalls müsse berücksichtigt werden, dass die Wegnahme neugeborener Kinder - auch unter dem Aspekt einer möglichen Entfremdung - einen schwerwiegenden Eingriff in das Elternrecht darstelle. Durch die Inobhutnahme werde zudem auch der Aufbau einer für die Reifung der Kinder unentbehrlichen Bindung zur leiblichen Mutter erschwert.

(OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 21.12.2011, Az.: 2 UF 481/11)

(JOH)

 

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