Kim Kardashian: Der Überfall in Paris - Diese Strafen würden in Deutschland drohen
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Vor fast 9 Jahren (im Oktober 2016) soll Kim Kardashian Opfer eines der größten Juwelendiebstähle der letzten Jahrzehnte in Frankreich geworden sein.
In der Nacht zum 2. Oktober sollen maskierte Täter in ihr Luxushotel in Paris eingedrungen sein und Schmuck im Wert von rund 9 Millionen Euro gestohlen haben – darunter auch ihr bekannter Verlobungsring.
Was genau in dieser Nacht tatsächlich passiert ist und was nicht, wird seit dem 28. April vor dem Gericht in Paris verhandelt.
Angeklagt ist die 10-köpfige "Rentner-Gang" . Kim Kardashian selbst soll wohl am 13. Mai als Zeugin vor Gericht aussagen.
Dieser Beitrag beleuchtet das bislang geschilderte Geschehen aus der Sicht des deutschen Strafrecht und fragt:
Welche Strafen würden den Angeklagten in Deutschland drohen?
Was genau geschah in dieser Nacht?
Nach Berichten soll Kim Kardashian nach einer Modenschau gegen Mitternacht in ihr Appartement im Hotel zurückgekehrt sein. Ihr Bodyguard habe zu diesem Zeitpunkt ihre Schwester begleitet.
Als Kardashian gegen 3 Uhr morgens Geräusche gehört habe, habe sie zunächst an ihre Schwester gedacht – doch plötzlich sollen maskierte Männer in ihr Zimmer gestürmt sein.
Die Täter hätten sie sie mit einer Waffe bedroht, ihre Hände und Füße gefesselt, sie ins Badezimmer eingeschlossen und gefordert „Ring, Ring!“, wobei sie auf ihren berühmten Verlobungsring gezeigt haben sollen. Neben dem Ring sollen die Angeklagten weitere wertvolle Schmuckstücke sowie Bargeld erbeutet haben.
Der Gesamtwert soll rund 9 Millionen Euro betragen – das wäre der größte Raubüberfall bei einer Privatperson in Frankreich seit 20 Jahren!
Der dramatische Überfall:
Kim Kardashian soll mit Klebeband gefesselt, geknebelt und eingesperrt worden sein.
Die Täter sollen Schmuck und Bargeld in Millionenhöhe erbeutet haben.
Kardashian habe gedacht, sie würde entführt oder getötet werden.
Der Prozess in Paris: Wer steht vor Gericht?
Seit dieser Woche müssen sich 10 Angeklagte vor dem Pariser Gericht verantworten – im Alter zwischen 35 und 78 Jahren. Darunter ist auch eine Frau. Wegen des hohen Alters der Angeklagten betitelte die Presse diese auch als "Opa/Rentner-Gang".
Die Anklage: Bewaffneter Raubüberfall als organisierte Bande und Freiheitsberaubung.
Strafrechtliche Einordnung: Was würden in Deutschland für Strafen drohen?
Ein vergleichbarer Überfall würde in Deutschland sehr schwerwiegende Straftatbestände erfüllen:
Schwerer Raub (§ 250 StGB) oder schwere räuberische Erpressung (§ 255 StGB) durch das Benutzen einer Waffe als Drohmittel während der Tat (möglicherweise als Mitglied einer Bande): Mindestens 5 bis maximal 15 Jahre Freiheitsstrafe
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB): Durch das Knebeln, Fesseln und Einsperren des Opfers: Geldstrafe bis maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) durch das unerlaubte Betreten des Hotels bzw. des Hotelzimmers: Geldstrafe bis maximal ein Jahr Freiheitsstrafe.
Verstoß gegen das Waffengesetz (§§ 51, 52 WaffG), sofern die Waffen ohne Erlaubnis geführt wurden: Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bzw. ein Jahr bis maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe
Welche konkrete Strafe würde drohen?
Ein deutsches Gericht müsste sodann eine Abwägung der Umstände, die für und gegen die Angeklagten sprechen, vornehmen (§ 46 StGB).
Insbesondere nach diesem Vorgang würde das Gericht auf eine konkrete Strafe erkennen: z.B. 8 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe.
Kriterien bei der Abwägung wären etwa:
- Vorstrafen der Angeklagten
- Von Reue und Einsicht getragenes Geständnis
- Höhe der Geldsumme
- Grad der kriminellen Energie
- Umstände der konkreten Tatausführung
- Folgen für das Opfer durch die Tat
Wäre eine Bewährungsstrafe in Deutschland für die Täter möglich?
Nein. Eine Bewährungsstrafe kommt in Deutschland nur bis zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren in Betracht (§ 56 Abs. 2 StGB).
Und da bereits der schwere Raub bzw. die schwere räuberische Erpressung eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren vorsieht, wäre eine Bewährung für die Täter unter diesen Umstände ausgeschlossen.
Statt 5 Jahre Mindestfreiheitsstrafe - 10 Monate auf Bewährung
In einer eigenen Sache habe ich kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt am Main meine Mandantin erfolgreich gegen den Vorwurf des erpresserischen Menschenraubs (§ 239a StGB) - Mindestfreiheitsstrafe 5 Jahre - verteidigt.
Im Laufe des Verfahrens konnte das Gericht davon überzeugt werden, dass die Voraussetzungen für eine solche Strafe nicht vorliegen, so dass eine Bewährungsstrafe für meine Mandantin möglich und im Ergebnis auch erreicht wurde.
Aus der Presse zum Prozessauftakt:
- Artikel in der FAZ v. 19.02.2025
- Artikel in der BILD v. 19.02.025
- Video in der Hessenschau v. 19.02.2025
Aus der Presse zum Urteil:
- Artikel in der FAZ v. 16.04.2025
- Video bei SAT.1 v. 16.04.2025
Mein Fazit als Strafverteidiger zum Überfall auf Kim Kardashian
Auch in Fällen wie dem von Kim Kardashian gilt:
Jeder Angeklagte hat einen Anspruch auf ein faires Verfahren, trotz medialem Druck und öffentlicher Vorverurteilung.
In den nächsten Wochen gilt es für das Gericht in Paris in einem rechtsstaatlichen Verfahren über die Schuld oder Unschuld aller Angeklagten zu entscheiden.
Ich bin gespannt, wie sich der Prozess entwickeln und welches Urteil am Ende gesprochen werden wird.
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