Klage eingereicht - Mediapool & Friends UG für "verbotenefrauen.com"

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Die Mediapool & Friends UG verfolgt ihre finanziellen Interessen nun auch gerichtlich. Aber auf eine zugegebenermaßen spezielle Art und Weise: Es liegen Schreiben deutscher Amtsgerichte und nach Berichten von Opfern ebenso eines Kölner Anwaltes vor, das angebliche Nutzer der Plattform verbotenefrauen.com über die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens informiert.

Gerichtlich bedeutet in diesem Fall, dass die Klage bereits eingereicht wurde. Die Betroffenen sind dann unter Zugzwang: Binnen einer 14-Tage-Frist nach Zugang des Schreibens muss sich der Beklagte äußern, ob er sich gegen die ihm gegenüber erhobene Klage verteidigen möchte. Wird diese nicht verlängerbare Frist versäumt, kann direkt ein Urteil ergehen. In der Folge können dann auch unmittelbar direkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen per Gerichtsvollzieher eingeleitet werden. Mit der sog. Verteidigungsanzeige ist es aber nicht getan: Der Beklagte ist nämlich weiter aufgefordert, einen Schriftsatz bei Gericht einzureichen mit einer Begründung, warum die Klage unberechtigt ist.

Im weiteren Verlauf bestimmt das Gericht dann einen Verhandlungstermin. Die gute Nachricht ist: Die meisten Gerichte gewähren auf Antrag eine sog. Onlineverhandlung. In der Folge ist es letztlich egal, von wo aus eine beauftragte Kanzlei agiert. Es ist also nicht zwingend erforderlich, eine Kanzlei im Umfeld des eigenen Wohnorts zu beauftragen.

Rechtsanwalt Fritsch geht davon aus, dass darauf spekuliert wird, dass die vermeintlichen Kunden der Mediapool & Friends UG nicht reagieren. Reagieren Betroffene nicht, dann kann davon ausgegangen werden, dass das verhandelnde Gericht ohne weiteres Abwarten ein Urteil spricht  und die Zahlung der geforderten Beiträge plus Verfahrenskosten anordnet.

Dazu Rechtsanwalt Fritsch. „Die Schreiben von Anwalt und Amtsgericht sagen in keinster Weise den Ausgang eines möglichen Gerichtsverfahrens voraus. Die Klage kann ebensogut abgewiesen werden – wovon wir ausgehen - und die Mediapool & Friends UG müsste dann die Verfahrenskosten ebenso wie die Anwaltskosten des Opfers bezahlen.“

Betroffene sollten also unbedingt reagieren. Fritsch: „Betroffene sollten sich ernsthaft vor Augen führen,  Kosten für den eigenen Anwalt besser nicht zu scheuen. Denn wer bis hierher im Umgang mit der Mediapool & Friends UG durch bloßes Ignorieren bzw. Zuwarten offensichtlich nicht weitergekommen ist, der wird in den nächsten 14 Tagen ebenso wenig wirklich weiter kommen. Wer jetzt nicht aktiv wird, der zahlt…!“

Rechtsanwalt Fritsch bietet zum Preis von 399 Euro inkl. Mehrwertsteuer die Begleitung im gerichtlichen Verfahren gegen die Mediapool & Friends UG und anderer Anbieter von Dating-Portalen an. Darin ist nicht nur das Schreiben zur Abwehr der Forderung enthalten, sondern auch der Schriftverkehr mit dem Amtsgericht.

oder telefonisch einen Termin ausmachen: 0800 000 1963



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