Klage unserer Kanzlei im Daimler-Abgasskandal: OLG stellt Anfrage an das KBA im Beweisverfahren

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In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren gegen den Automobilhersteller Daimler hat das Oberlandesgericht Celle innerhalb des Beweisverfahrens einige Nachfragen an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt.

So ist es wichtig, die Sachlage genaustens zu analysieren und Beweise zu sammeln, um die Wahrscheinlichkeit des Erfolges vor Gericht zu maximieren.

Für das Verfahren vorteilhafte Informationen

Um die größtmögliche Chance auf Erfolg zu erzielen, benötigt man Beweise, die begründet darlegen können, dass der Dieselmotor des betroffenen Fahrzeugmodells mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist.

So ist es von Vorteil, wenn das betroffene Fahrzeug vom Kraftfahrt-Bundesamt zuvor hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzungsfahrzeugen (Euro 5 und 6) im Hinblick auf unzulässige Abschalteinrichtungen überprüft worden ist. Das Ergebnis könnte hier richtungsweisend für das weitere Verfahren werden.

Sollte das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits bekannt sein, so ist auch dies dem Gericht mitzuteilen und darzulegen, um die Beweispflicht in ihrem Ausmaß zu mildern.

Zuletzt ist relevant, ob der beklagte Automobilhersteller zuvor bereits unvollständige oder unzulässige Angaben gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt im Hinblick auf das Emissionsverhalten des betreffenden Fahrzeuges getätigt hat.

Die bisherigen Verfahren gegen Daimler

Im Daimler-Skandal geht es nicht mehr allein um das sogenannte Thermofenster, mit dem die Abgasreinigung der Motoren an die Außentemperatur gekoppelt wird. Letztlich bedeutet dies, dass die Abgasreinigung die meiste Zeit des Jahres ausgeschaltet wird.

So hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt im Verfahren gegen Daimler entschieden, dass das „Thermofenster“ alleine nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen (Urteil vom 13.07.2021, AZ: VI ZR 128/20). Zur Sittenwidrigkeit müssen „weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen”.

Im hiesigen Verfahren geht es um die entscheidende Frage, ob Daimler das Kraftfahrt-Bundesamt getäuscht hat. Die Zulassungsbehörde wird zu dieser Frage nun seitens des Gerichts befragt.

Daimler-Rückrufbescheide müssen vorgelegt werden, und zwar ungeschwärzt nach unserer Auffassung.

Verbraucherfreundliche Urteile lassen auf Erfolg hoffen 

Die bisher gegen Daimler getroffenen Urteile, wie auch das oben genannte, geben uns als Verbraucherkanzlei und unseren Mandanten Hoffnung.

Es wird deutlich, dass die Gerichte die Möglichkeit des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen auch bei Daimler nicht ausschließen und den Verbrauchern wie auch ihrem Rechtsbeistand den Weg zum Erfolg weisen.

Zukünftig kann erwartet werden, dass Urteile bezüglich der verschiedenen Abgaseinrichtungen bei Fahrzeugmodellen von Daimler ergehen werden. In diesem Fall erleichtert dies die Beweispflicht des Klägers ähnlich wie im Fall VW. Doch braucht es dafür gerade jetzt die notwendigen Beweismittel und die begründete Darlegung des Verdachts einer unrechtmäßigen Abschalteinrichtung des Fahrzeugmodells.

Kostenlose Überprüfung Ihrer Schadensersatzansprüche

Betroffene Kunden, in deren Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist, können unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie überprüfen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und welche Ansprüche Sie haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung über unser Kontaktformular. Ebenso ist täglich eine telefonische Kontaktaufnahme unter 0221 67 77 00 55 möglich. Als im Dieselskandal erfahrene Verbraucherkanzlei unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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