Klage von Bayer 04 Leverkusen | Vertragsstrafenforderung wg. Weiterverkaufs von Fußballtickets
- 1 Minuten Lesezeit
Uns liegt eine Klage der Kanzlei Lentze-Stopper Rechtsanwälte für die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH vor.
Mit der Klage macht Bayer Leverkusen die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.772,00 EUR geltend. Der Betrag teilt sich auf in einen Betrag von 272,00 EUR, mit welchem der Verkaufsgewinn abgeschöpft werden soll, einer Forderung auf 1500,00 EUR Vertragsstrafe und außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 382,58 EUR.
Der Klage zugrunde liegt der Umstand, dass der Beklagte Tickets für Fußballspiele von Bayer 04 Leverkusen über die Handelsplattform eBay.de weiterverkauft und dabei einen Gewinn von über 10% des Einkaufspreises erzielt hat.
Bayer Leverkusen beruft sich auf Ziffer 10.2 seine A(T)GB, welche einen Weiterverkauf mit einem Gewinn über 10% untersagen. Gem. § 13 der A(T)GB soll in einem solchen Fall Bayer 04 Leverkusen berechtigt sein, eine Vertragsstrafe von bis zu 2500,00 EUR zu verlangen. § 14 der A(T)GB sieht vor, dass Leverkusen auch die Mehrerlöse ausgezahlt verlangen kann.
Da der Beklagte nachweislich spontan verhindert war, ist auf das Urteil des BGH vom 11.09.2008 (Az I ZR 74/06) hinzuweisen, nach welchem die Weiterveräußerung von Fußballtickets durch – wie hier – einen privaten Nutzer möglich sein muss. Zudem waren die AGB nach hiesiger Auffassung weder wirksam einbezogen noch inhaltlich wirksam. Weitere Gründe, die durch Gesetz und anderweitiger höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet werden können, stehen ebenfalls entgegen.
Nach allem werden die Forderungen des Fußballvereins extrem kritisch gesehen, so dass der Klage entgegenzutreten war.
Sollten Sie sich ähnlichen Forderungen entgegengestellt sehen – auch der BVB geht bspw. in vergleichbarer Weise vor – stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung und – sofern nötig – Vertretung zur Verfügung. Wir geben Ihnen bei Bedarf gerne eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Ersteinschätzung.
Artikel teilen: