Klageverfahren vor dem Amtsgericht München in Abmahnangelegenheiten
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Eine aktuelle Pressemitteilung des AG München zeigt, dass Rechteinhaber mitunter die Zahlungsansprüche auch gerichtlich durchzusetzen versuchen
Derzeit sind rund 1400 Klagen am AG München anhängig, Tendenz angeblich steigend. Gemessen an der tatsächlich versandten Zahl an Abmahnschreiben wird man wohl dennoch von einem geringen Prozentsatz ausgehen können, der letztlich vor Gericht landet. Gleichwohl ist natürlich ein entsprechendes Risiko gegeben.
Meiner Kenntnis nach endet eine Vielzahl der Verfahren mit einem Anerkenntnis oder (auf Anraten des Gerichts) Vergleich. Dies vor allem deshalb, weil ansonsten eine umfangreiche Beweisaufnahme, ggf. verbunden mit der Einholung eines IT-Sachverständigengutachtens betreffend die Ermittlungssoftware, notwendig wäre. Die daraus resultierenden Kosten stehen in den meisten Fällen wohl nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Klageforderung. Dennoch wäre es sicherlich interessant, ein solches Verfahren bis zum Ende durchzufechten. Den meisten Abgemahnten fehlt es insoweit jedoch an einer ausreichenden finanziellen Grundlage, da die Kosten eines solchen Gutachtens vom Verlierer zu tragen wären - und derzeit ist dies in den meisten Fällen der Abgemahnte, den somit ein hohes Risiko trifft.
Aus der Pressemitteilung lässt sich jedoch auch herauslesen, dass die Mehrzahl der derzeitigen Verfahren offensichtlich aus älteren Angelegenheiten resultiert, in denen die Ermittlung der Anschlussinhaber noch auf der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften beruht. Außerdem legen die genannten Forderungsbeträge und Streitwerte nahe, dass es sich überwiegend um Verfahren der Kanzlei Waldorf Frommer aus München handelt. Dies würde auch die seit lange bestehenden Erwartungen bestätigen, dass in der genannten Kanzlei eine Klageabteilung aufgebaut würde.
Bei Abschluss eines Vergleiches läuft es derzeit üblicherweise darauf hinaus, dass der Anschlussinhaber von der Klagesumme rund die Hälfte bis hin zu drei Vierteln zu bezahlen hat.
Meines Erachtens sollte ein Klageverfahren aufgrund des bestehenden Prozesskostenrisikos nach Möglichkeit vermieden werden. Es kann daher sinnvoll sein, frühzeitig einen Anwalt mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen, um eine andere Lösung zu finden. Aber auch, wenn eine Klage bereits anhängig ist, kann die Beauftragung eines Anwaltes helfen. Meiner Einschätzung nach dürften sich unter den anhängigen Klagen zahlreiche Verfahren finden, in denen eine Verteidigung auf Grundlage aktueller gerichtlicher Entscheidungen (z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2011, 22 W 82/11) zu einer vollständigen Abwehr oder wenigstens deutlichen Reduzierung der Forderung führen sollte.
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