KostBRÄG 2025: Mehr Transparenz und höhere Vergütung – Was sich für Mandanten und Anwälte ändert
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Am 1. Juni 2025 traten wesentliche Teile des Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) in Kraft – konkret die Artikel 5 bis 11 des Gesetzes. Diese enthalten insbesondere die Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), im Gerichtskostengesetz (GKG) sowie weiteren kostenrechtlichen Vorschriften. Doch was genau ändert sich? Und was bedeutet das für Sie als Mandant?
Warum war eine Änderung nötig?
Seit der letzten umfassenden Gebührenanpassung im Jahr 2021 (KostRÄG 2021, BGBl. I S. 3203) haben sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen weiterentwickelt: gestiegene Lebenshaltungskosten, Inflation, Fachkräftemangel in Kanzleien. Die Vergütung für anwaltliche und gerichtliche Leistungen sollte diesen Entwicklungen angepasst werden, um auch künftig eine flächendeckende rechtliche Versorgung sicherzustellen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Anhebung der anwaltlichen Gebühren
Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG wurden zum 1. Juni 2025 im Durchschnitt um etwa 6 % erhöht. Das betrifft sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Tätigkeiten. Besonders relevant für Mandanten: Auch Beratungs- und Vertretungsleistungen werden damit teurer – jedoch ohne versteckte Zusatzkosten, da diese transparent und gesetzlich geregelt sind.
Quelle: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum KostRÄG 2025 vom 22. Januar 2024, abrufbar unter bmj.de
Erhöhung der Gerichtskosten
Parallel zur Anpassung der Anwaltsgebühren steigen auch die Gerichtskosten nach dem GKG. Die Kostentabelle wird entsprechend angepasst – wichtig insbesondere für Verfahren mit hohen Streitwerten, wie sie im Zivilrecht häufig vorkommen.
Praxisbeispiel: Bei einem Streitwert von 10.000 Euro erhöht sich die Gerichtsgebühr (1,0-Gebühr) von bisher 241 Euro auf künftig 283 Euro.
Einführung einer neuen Struktur bei Verfahrensgebühren
In sozialrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren wird die bisherige Gebührenstruktur angepasst: Verfahren mit hohem Aufwand werden künftig besser vergütet. Für Mandanten bedeutet dies: mehr Anreize für eine qualitativ hochwertige Vertretung – gerade bei komplexen Sachverhalten.
Förderung der Digitalisierung
Kanzleien, die besonders digital arbeiten – etwa durch elektronische Aktenführung oder digitale Kommunikation mit Gerichten – sollen indirekt profitieren: Die neue Struktur berücksichtigt den zusätzlichen Aufwand, den eine digitale Verfahrensführung aktuell noch mit sich bringt. Das schafft Anreize zur Digitalisierung und kann mittelfristig auch Kostenvorteile für Mandanten bringen.
Verbesserte Vergütung bei Pflichtverteidigungen
In Strafsachen wird die Vergütung von Pflichtverteidigern erhöht – zum Teil um bis zu 10 %. Dies soll sicherstellen, dass qualifizierte Verteidigung auch dort gewährleistet ist, wo sie nicht frei gewählt werden kann.
Quelle: BT-Drs. 20/11111, Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Kostenrechts
Wichtig: Übergangsregelung beachten!
Das neue Gebührenrecht gilt nur für Mandate, die ab dem 1. Juni 2025 erteilt werden. Für alle Mandate, die vor dem 1. Juni 2025 zustande gekommen sind, bleibt das bisherige Kostenrecht weiterhin anwendbar – auch dann, wenn diese Verfahren erst nach dem Inkrafttreten des KostRÄG 2025 abgeschlossen werden. Es kommt also entscheidend auf das Datum des Mandatsbeginns an.
Quelle: Art. 9 Abs. 1 KostRÄG 2025 – Übergangsvorschrift; vgl. auch § 60 RVG n.F.
Was bedeutet das für Sie als Mandant?
Die Änderungen wirken sich auf die Gesamtkosten eines Verfahrens aus – insbesondere bei gesetzlicher Abrechnung nach dem RVG. Wichtig ist: Anwaltliche Vergütung bleibt weiterhin gesetzlich kalkulierbar und damit für Sie transparent. Wer rechtzeitig informiert ist, kann gemeinsam mit dem Anwalt bereits zu Beginn eines Mandats die Kosten realistisch abschätzen.
Tipp: Fragen Sie zu Beginn eines Mandats nach der Gebührenhöhe – ein Gespräch über voraussichtliche Kosten ist Teil guter anwaltlicher Beratung.
Fazit
Das KostBRÄG 2025 bringt eine moderate, aber notwendige Anpassung der Anwalts- und Gerichtskosten. Für neue Mandate ab dem 1. Juni 2025 gelten höhere Gebühren – für ältere bleibt das bisherige Recht anwendbar. Wer sich frühzeitig informiert, kann gemeinsam mit seinem Anwalt die besten Entscheidungen treffen.
Bei Fragen zum KostBRÄG 2025 oder zur konkreten Gebührenhöhe in Ihrem Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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