Kreditbearbeitungsgebühr zurückholen sogar für Kredite vor 2004

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Nach Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13, ist klar:

In vielen Fällen müssen sogar für Kreditverträge, die noch vor 2004 abgeschlossen wurden, Bearbeitungsgebühren anteilig erstattet werden.

Der BGH stellte klar, dass bei Vertragsgestaltungen, wie sie zum Beispiel von der Santander Consumer Bank AG und anderen verwendet wurden, die Bearbeitungsgebühr nicht bei Abschluss des Vertrages oder bei Auszahlung des Kredits gezahlt wurde, sondern vielmehr in kleinen Teilen mit jeder einzelnen Kreditrate. Bei Laufzeiten von oft mehr als 60 Monaten (5 Jahre) können so auch Gebühren (anteilig) zurückgefordert werden, die zum Beispiel bei einem Kredit aus dem Jahr 2003 gezahlt wurden.

Ein Beispiel:

Sie haben im Jahr 2003 einen Kredit aufgenommen. Die Bearbeitungsgebühr betrug 600,00 €. Die Rückzahlung des Kredits erfolgte in 60 gleich großen Raten beginnend am 01.07.2003.

In diesem Beispiel wären vom 01.07.2003 bis 01.11.2004 – dies ist die bereits verjährte Zeitspanne – insgesamt 17 Raten gezahlt worden. In diesen Raten ist anteilig 17 * (600,- € / 60 Raten) = 170,00 € Kreditbearbeitungsgebühr enthalten. Dieser anteilige Betrag ist also leider bereits verjährt.

Der restliche Betrag von 430,00 € ist aber noch nicht verjährt und kann noch zurückgefordert werden!

Aber wichtig! Mit dem 31.12.2014 verjähren endgültig alle Ansprüche, die vor dem 01.01.2012 entstanden sind.

Beeilen Sie sich also und kommen Sie zu uns. Wir machen Ihre Ansprüche mittels Mahnverfahren regelmäßig noch am Tag unserer Beauftragung geltend.

Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag noch etwas zu machen ist? Senden Sie uns Ihren Kreditvertrag per E-Mail an kredit@ra-freund.de oder per Telefax an 030-83908929. Wir prüfen Ihre Chancen dann unverbindlich und kostenlos.

Oder rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 - 4003330 an!

Ihr

Gerald Freund
Rechtsanwalt


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