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Kreditkartengebühr im Taxi erlaubt?

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Taxiunternehmen dürfen von Fahrgästen, die mit Kreditkarte zahlen wollen, nur dann einen höheren Preis verlangen, wenn das in der örtlichen Taxentarifordnung festgelegt ist.

Ein Taxiunternehmer wollte von seinen Kunden einen Aufpreis von zwei Euro verlangen, wenn die ihre Fahrt nicht mit Bargeld, sondern mit einer Kreditkarte bezahlen wollten. Das zuständige Straßenverkehrsamt untersagte die Zusatzgebühr und bekam damit vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf in einer ersten Entscheidung recht.

Vertragsfreiheit gilt nicht überall

Was eine Taxifahrt kostet, ist von Ort zu Ort verschieden. Allerdings ist der Preis, den das Taxameter regelmäßig aus Zeit und Entfernung berechnet, vorgegeben und darf nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) weder unterschritten noch überschritten werden. Die konkrete Höhe für Zeit und Entfernung ist dafür in der örtlichen Taxentarifordnung (TTO) verbindlich festgelegt.

Der Begründung des Taxiunternehmers, dass ihm durch zunehmende Zahlung mit Plastikgeld höhere Kosten entstünden, die er an die Kunden weitergeben müsse, folgte das Gericht nicht. Dabei wurde nicht bestritten, dass sowohl die Bereitstellung der Kartenzahlungsgeräte, vom Unternehmer zu entrichtende Gebühren und eventuell auch ein erhöhter Zeitaufwand für den Fahrer beim Kassieren Zusatzkosten verursachen können.

Barzahlung ist der Normalfall

Allerdings bestehe gar keine generelle Verpflichtung zur Annahme von Kreditkarten. Vielmehr handle es sich dabei um eine Serviceleistung. Die wird zwar als selbstverständlich wahrgenommen, aber auch gerade deshalb sollen dafür keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden.

Zudem hatte der zuständige Stadtrat die festgelegten Beförderungsentgelte für Taxen erst kurz zuvor erhöht. Dabei hat er sich ausdrücklich gegen zusätzliche Gebühren für Kartenzahlungen entschieden und stattdessen die Beförderungsentgelte insgesamt angehoben. Das ist laut dem VG nicht zu beanstanden.

Gebühr für Kreditkartenzahlung möglich

In anderen Städten wird dagegen tatsächlich eine Zusatzgebühr für die Kartenzahlung verlangt. So sieht die TTO von Berlin, Köln, Wolfsburg und einigen weiteren Städten eine solche Extragebühr ausdrücklich vor. Laut VG aber liegt die derzeit nur zwischen 0,30 und 1,50 Euro.

Der Passagier muss damit aber zumindest innerhalb eines Ortes nicht erst verschiedene Tarife von verschiedenen Taxiunternehmen vergleichen.

(VG Düsseldorf, Beschluss v. 28.11.2012, Az. 6 L 1873/12)

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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