Kriminalität aus dem Ausland – was in Deutschland strafbar ist und wie ich als Anwalt helfen kann
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Kriminalität aus dem Ausland – was in Deutschland strafbar ist und wie ich als Anwalt helfen kann
In Zeiten globaler Vernetzung machen auch Straftaten nicht an Landesgrenzen Halt. Viele kriminelle Handlungen, die im Ausland vorbereitet oder begangen werden, können in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch wann ist eine im Ausland begangene Tat hierzulande überhaupt strafbar? Und wie kann ein erfahrener Strafverteidiger helfen?
Wann ist eine Straftat aus dem Ausland in Deutschland strafbar?
Das deutsche Strafrecht gilt grundsätzlich nur für Taten, die im Inland begangen werden (§ 3 StGB). Doch es gibt wichtige Ausnahmen:
Ausdehnung bei Inlandsbezug (§ 9 StGB): Wenn ein Teil der Tat in Deutschland stattfindet – etwa durch Geldtransfers, Kommunikation oder Tatfolgen – kann deutsches Strafrecht greifen.
Staatsschutzdelikte (§ 5 ff. StGB): Bestimmte Taten wie Spionage, Terrorismus oder Menschenhandel werden auch verfolgt, wenn sie im Ausland begangen wurden.
Universalitätsprinzip: Besonders schwere Straftaten wie Völkermord oder Kriegsverbrechen sind weltweit verfolgbar.
Beispiele aus der Praxis:
Callcenter-Betrug aus dem Ausland: Täter sitzen oft in der Türkei, Bulgarien oder im Nahen Osten, täuschen deutsche Opfer telefonisch und nutzen Geldkurierstrukturen innerhalb Deutschlands. Hier geraten auch vermeintlich „unbeteiligte“ Finanzagenten ins Visier der Ermittler.
Cybercrime: Hackerangriffe aus dem Ausland auf deutsche Unternehmen oder Privatpersonen.
Drogenschmuggel: Die Einfuhr von Betäubungsmitteln nach Deutschland, auch wenn der Erwerb im Ausland legal war (z. B. Cannabis in den Niederlanden oder USA), kann strafbar sein.
Wie kann ich als Strafverteidiger helfen?
Als erfahrener Strafverteidiger mit bundesweiter Tätigkeit stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Sie im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Kriminalität ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten. Ich biete:
Frühe Verteidigung: Schon im Ermittlungsverfahren ist es entscheidend, keine belastenden Aussagen zu machen. Ich sichere Ihre Rechte von Anfang an.
Akteneinsicht und Strategie: Ich fordere die Ermittlungsakte an, analysiere die Beweise und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Internationale Erfahrung: Ich verfüge über Erfahrung mit internationalen Ermittlungen und kooperiere bei Bedarf mit Kollegen im Ausland.
Diskretion und Verhandlungsgeschick: Ob Haftprüfung, Strafmaßverhandlungen oder Hauptverhandlung – ich kämpfe engagiert für Ihr Recht.
Fazit
Grenzüberschreitende Straftaten sind komplex und können schnell dazu führen, dass auch unbescholtene Personen in den Fokus geraten. Warten Sie nicht ab – lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten.
Rechtsanwalt Mustafa ErtuncStrafverteidiger in Bremen – bundesweit tätig
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