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Kündigung eines Arbeitsvertrags in Bulgarien: Voraussetzungen, Fristen und Abfindung

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Wie kann ein Arbeitsverhältnis in Bulgarien rechtswirksam beendet werden? Welche Bedingungen gelten bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber? In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Formen und Fristen einer Kündigung in Bulgarien – inklusive Regelungen zur Abfindung.


Allgemeine Informationen zur Vertragsbeendigung


In Bulgarien ist der Arbeitsvertrag die häufigste Form der Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Seine Beendigung ist im Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) klar geregelt. Zulässige Beendigungsgründe sind dort abschließend aufgeführt – sei es einvernehmlich oder durch einseitige Erklärung einer Partei.

Unabhängig vom Grund muss jede Kündigung schriftlich erfolgen – entweder durch eine Anordnung des Arbeitgebers oder eine schriftliche Vereinbarung beider Parteien.


I. Einvernehmliche Kündigung


1. Auflösung ohne Abfindung

Ein Arbeitsvertrag kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. Der Wunsch dazu kann von beiden Seiten ausgehen. Die kündigende Partei muss der anderen ein schriftliches Angebot unterbreiten. Die empfangende Partei hat 7 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Erfolgt keine Antwort innerhalb dieser Frist, gilt das Angebot als abgelehnt.


2. Auflösung mit Abfindung

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die einvernehmliche Auflösung mit Abfindung

vorschlagen. Die gesetzliche Mindestabfindung beträgt das Vierfache der letzten Bruttovergütung. Diese umfasst Grundgehalt sowie Boni und Zuschläge. Grundlage ist die im Monat vor dem Vorschlag gezahlte Bruttovergütung.

Der Arbeitnehmer kann innerhalb von 7 Tagen zustimmen, ablehnen oder einen höheren Betrag fordern. Akzeptiert der Arbeitgeber den Vorschlag, wird eine Vereinbarung geschlossen, die Auszahlung erfolgt binnen eines Monats. Kommt keine Einigung zustande, ist die Vereinbarung unwirksam.


II. Einseitige Kündigung


Ein Arbeitsverhältnis kann durch einseitige schriftliche Erklärung beendet werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Wird die Frist nicht eingehalten, ist ggf. Schadensersatz nach Art. 220 ArbGB zu leisten.

  • Bei unbefristeten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen, vertraglich verlängerbar auf bis zu 3 Monate.
  • Bei befristeten Verträgen beträgt die Frist 3 Monate, jedoch maximal die verbleibende Vertragsdauer.

Das Gesetz nennt im Art. 328 ArbGB mehrere Gründe, die eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen – ohne dass ein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegen muss.


Häufige arbeitgeberseitige Kündigungsgründe:

  • Betriebsschließung: Eine Kündigung ist erst nach Einleitung eines Liquidationsverfahrens zulässig.
  • Schließung eines Unternehmensteils: Betrifft organisatorisch und funktional abgegrenzte Einheiten.
  • Personalabbau: Reduzierung gleichartiger Stellen.
  • Rückgang des Arbeitsvolumens: Arbeitsmangel durch externe Umstände.
  • Arbeitsstopp > 15 Werktage: Betrifft gesamte Unternehmen oder einzelne Abteilungen.


Bei strukturellen Änderungen ist ein Auswahlverfahren zur Festlegung betroffener Mitarbeiter durchzuführen.


Kündigungsgründe auf Seiten des Arbeitnehmers:

  • Fehlende Qualifikation
  • Verweigerung der Versetzung an einen neuen Arbeitsort
  • Inanspruchnahme der Altersrente nach Erreichen der Voraussetzungen


III. Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber (Art. 330 ArbGB)


In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber fristlos kündigen, z. B. bei:

  • Strafrechtlicher Verurteilung und Inhaftierung
  • Berufsverbot
  • Streichung aus einem Berufsregister
  • Arbeitsverweigerung trotz gesundheitlicher Eignung
  • Schweren Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin (z. B. häufiges Zuspätkommen, unentschuldigte Abwesenheit, Alkohol am Arbeitsplatz)

Das Disziplinarverfahren unterliegt strengen formellen Vorgaben: u. a. Anhörung des Arbeitnehmers vor der Entscheidung.


IV. Kündigung durch den Arbeitnehmer


Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit schriftlicher Erklärung kündigen – ohne Angabe von Gründen.

In jedem Fall muss das Arbeitsbuch des Arbeitnehmers innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ordnungsgemäß ausgefüllt und ausgehändigt werden.

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