Kündigung erhalten – was tun? Ein umfassender Leitfaden

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Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist es entscheidend, schnell und gezielt zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren. In vielen Fällen kann eine Kündigung unberechtigt oder unwirksam sein, sodass es wichtig ist, die nächsten Schritte sorgfältig zu planen.

1. Kündigung erhalten: Was tun?

Der erste Schritt nach einer Kündigung ist, Ruhe zu bewahren und die Kündigung sorgfältig zu prüfen. Entscheidend ist, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung handelt und ob Formfehler vorliegen. Besonders wichtig ist, dass Sie schnell aktiv werden, denn Sie haben nur drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung Klage einzureichen. Diese Frist beginnt ab dem Zugang der Kündigung.

Sollten Sie unsicher sein, ob die Kündigung rechtens ist, empfehlen wir, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann Ihre Chancen einschätzen und Sie beim nächsten Schritt unterstützen – der Kündigungsschutzklage.

2. Arbeitsgericht Klage einreichen – so gehen Sie vor

Um sich gegen die Kündigung zu wehren, müssen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen. Dies erfolgt durch die sogenannte Kündigungsschutzklage. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist, z. B. ob soziale Kriterien berücksichtigt wurden oder ob ein Betriebsrat ordnungsgemäß eingebunden wurde.

Das Einreichen der Klage ist unkompliziert: Sie können dies schriftlich oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts tun. Besonders wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie ohne großes finanzielles Risiko Ihre Rechte einfordern.

3. Wie lange dauert eine Kündigungsschutzklage?

Die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens variiert je nach Fall und Region, doch im Durchschnitt dauert eine Kündigungsschutzklage etwa 3 bis 6 Monate. Dabei gibt es mehrere Verfahrensschritte, die sich auf die Gesamtdauer auswirken können. Der erste Termin, der sogenannte Gütetermin, findet oft schon innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach Einreichung der Klage statt. Sollte es in diesem Termin zu keiner Einigung kommen, folgt das Hauptverfahren, das einige weitere Monate in Anspruch nehmen kann.

4. Gütetermin Arbeitsgericht – Erfolgsaussichten

Der Gütetermin beim Arbeitsgericht ist der erste Schritt im Kündigungsschutzprozess. Hier versuchen beide Parteien, unter Leitung des Richters eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein solcher Vergleich kann für beide Seiten von Vorteil sein, da er die Prozesskosten und die Dauer des Verfahrens reduziert. Oft wird im Gütetermin über eine Abfindung oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandelt.

Die Erfolgsaussichten im Gütetermin sind hoch, da viele Arbeitgeber die Risiken und Kosten eines längeren Gerichtsverfahrens scheuen. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird der Fall im Hauptverfahren weitergeführt. Ein erfahrener Anwalt kann hier Ihre Position stärken und Sie bestmöglich vertreten.

5. Kündigung bekommen – was tun?

Sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte einleiten:

  • Kündigung prüfen: Überprüfen Sie, ob Formfehler oder andere Unregelmäßigkeiten vorliegen.
  • Kündigungsschutzklage einreichen: Innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht Klage einreichen, um gegen die Kündigung vorzugehen.
  • Rechtlichen Rat einholen: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten, um Ihre Chancen auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zu maximieren.
  • Arbeitslos melden: Um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren, melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit.

Eine Kündigung muss nicht das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten. Durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage haben Sie gute Chancen, eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung zu erwirken. Die Erfolgsaussichten im Gütetermin sind häufig hoch, sodass sich eine Klage lohnt.

Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie weiter vorgehen sollen? Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre Rechte zu schützen! Wir unterstützen Sie bei der Kündigungsschutzklage und stellen auf Wunsch eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Kontaktieren Sie uns:

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