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kununu – so funktioniert die Bewertungsplattform

  • 2 Minuten Lesezeit
Diana Mittel anwalt.de-Redaktion
  • Nutzer haben die Möglichkeit, ihren aktuellen, ehemaligen oder potenziellen Arbeitgeber bei kununu zu bewerten.
  • kununu überprüft Bewertungen, bevor sie online ersichtlich sind.
  • Nutzer können schlechte Bewertungen oder Fake-Bewertungen melden.

kununu ist eine der bekanntesten Bewertungsplattformen online. Sie richtet sich an (ehemalige) Arbeitnehmer, Bewerber und Praktikanten, die bei kununu anonym ihren Arbeitgeber bewerten und sich u. a. zu Betriebsklima, Aufstiegschancen und Vorgesetztenverhalten äußern können.

Wie hochwertig sind kununu-Bewertungen?

Eine aussagekräftige Bewertung, die das eigene Unternehmen in gutem Licht darstellt, lesen Arbeitgeber gerne – Berichte von unzufriedenen Arbeitnehmern hingegen nicht. Grundsätzlich kann bei kununu nur eine Bewertung veröffentlichen, wer sich auch an die Regeln hält. So geht die Plattform gegen Bewertungen, die für einen Rachefeldzug an Arbeitgebern missbraucht werden, ebenso vor wie gegen Fake-Bewertungen.

Auf vielen Bewertungsplattformen im Internet kann direkt bewertet werden, d. h., die Bewertung ist sofort online einsehbar. Bei kununu hingegen laufen Bewertungen zunächst durch eine technische und manuelle Qualitätskontrolle, d. h., eine Bewertung kann abgelehnt werden, wenn sie gegen kununu-Richtlinien oder die aktuelle Rechtslage verstößt.

Arbeitgeberbewertungen müssen diese zentralen Kriterien erfüllen:

  • Die Bewertung muss sich auf den Arbeitgeber selbst beziehen, nicht etwa ein Produkt oder die Personalvermittlung.
  • Betriebsgeheimnisse dürfen nicht offenbart werden.
  • Vorgesetzte, Kollegen oder sonstige Personen dürfen nicht namentlich genannt werden.

Auch beleidigende, diskriminierende, rufschädigende, politische und vulgäre Bewertungsinhalte sind nicht erlaubt, die rechtlich unter die Begriffe „unwahre Tatsachenbehauptung“ und „Schmähkritik“ fallen.

Oft sind negative Bewertungen schwer von Meinungsäußerungen im Sinne des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit (GG, Art. 5) abzugrenzen. Deshalb müssen negative Bewertungen meist einzeln überprüft werden. 

Durch die Rechtsprechung vom 01. März 2016 des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VI ZR 34/15) gelten erhöhte Prüfpflichten für Bewertungsportale, wenn Beschwerden über Bewertungen eingehen.

Das können Sie bei einer schlechten Bewertung tun:

  • Nutzen Sie die integrierte Meldefunktion oder kontaktieren Sie kununu anderweitig, wenn Sie eine schlechte Bewertung erhalten haben.
  • kununu überprüft die Bewertung auf Verstöße gegen Portal-Richtlinien oder geltendes Recht.
  • Gegebenenfalls fordert kununu einen Tätigkeitsnachweis vom Autor der Bewertung an.
  • Kann dieser nicht nachweisen, in Verbindung mit dem bewerteten Unternehmen zu stehen (z. B. als Bewerber oder Arbeitnehmer), wird die Bewertung gelöscht.

(DMI)

Foto(s): ©shutterstock.com

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