Lebensversicherungen der DBV Winterthur – Widerspruchsrecht nutzen!

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Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, können vielfach noch heute ihr Widerspruchsrecht ausüben. So eröffnet sich unverhofft die Möglichkeit, aus unattraktiven Lebensversicherungen auszusteigen. Und das ohne Verluste.

Versicherungsunternehmen wie die DBV Winterthur haben Verbraucher in den fraglichen Jahren häufig fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Nachlässigkeit der Versicherer gibt Verbrauchern, die unzufrieden mit der Entwicklung ihres Vertrags sind, heute die Möglichkeit die unrentablen Versicherungen abzulösen. Denn ist eine Widerspruchsbelehrung ungültig, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Damit entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht. Versicherungsnehmer sollten also eine professionelle Prüfung ihrer Vertragsunterlagen veranlassen.

Versicherungsverträge wurden für viele Verbraucher zum satten Verlustgeschäft

Zwischen 1994 und 2007 wurden Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell geschlossen. Versicherungsnehmer erhalten nach diesem Modell viele wichtige Unterlagen und Vertragsinformationen erst nach Unterzeichnung des Vertrags. Die Versicherer versprachen Verbrauchern hohe Renditen durch risikoreiche Finanzgeschäfte – diese blieben jedoch regelmäßig aus. Weil die zu zahlenden Beiträge sich trotz der schlechten Entwicklung der Verträge nicht veränderten, wurden die Lebensversicherungen für viele Versicherte zur finanziellen Belastung. Eine Kündigung des Vertrags ist indes keine sinnvolle Option, da die durch den Versicherer rückzuzahlende Summe (sog. Rückkaufswert) zu gering ist.

Wird dem Vertrag jedoch erfolgreich widersprochen, kann sich der Verbraucher den ursprünglich investierten Betrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr und einem Risikoanteil erstatten lassen. Endlich bietet sich damit die Möglichkeit, die schlecht laufenden Verträge doch noch ohne Verluste zu verlassen!

Auch Ihr Vertrag der DBV Winterthur kann betroffen sein! Jetzt prüfen lassen!

Als Versicherungsnehmer bei der DBV Winterthur sollten Sie Ihren Vertrag unseren Experten zur Prüfung vorlegen. Womöglich ist ein Ausstieg für Sie realisierbar. Nehmen Sie einfach unsere kostenfreie Erstprüfung in Anspruch. Im Folgenden stellen wir einige typische Fehler von Widerspruchsbelehrungen dar.

Viele Versicherer versäumen es darauf hinzuweisen, dass zur Wahrung der Frist die Absendung der Widerspruchserklärung durch den Versicherungsnehmer genügt. Diese Information ist aber keinesfalls entbehrlich, weil sie für die Fristwahrung unerlässlich sein kann. Widerspruchsbelehrungen die diesen Fehler enthalten lassen sich in Frage stellen.

Typischer Fehler in Widerspruchsbelehrungen ist zum Beispiel eine verwirrende Belehrung über die Form des Widerspruchs. So weisen viele Versicherer darauf hin, der Widerspruch sei „schriftlich oder in anderer lesbarer Form“ zu erheben. Einen Hinweis darauf, dass ein Widerspruch in Textform zu erheben ist, wird nicht klar erteilt. Vielmehr müssen Versicherungsnehmer durch die Verwendung des Wortes „schriftlich“ davon ausgehen, der Widerspruch sei in Schriftform zu erheben. Das ist gerade nicht der Fall. Entsprechende Belehrungen können mit geschickter Argumentation für unzureichend und damit ungültig erklärt werden.

Ihr Widerspruch durch unsere Experten – Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte

Als Versicherungsnehmer sollten Sie Ihren Vertrag unseren Experten zur Prüfung vorlegen. Möglicherweise ist ein Widerspruch für Sie realisierbar. Als ersten Schritt in Richtung Widerspruch bieten wir Ihnen eine kostenlose und völlig unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage werden wir Ihnen mitteilen können, ob sich ein Widerspruch lohnen kann, oder nicht.

Sprechen Sie uns einfach an!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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