LG Bamberg erklärt automatisiertes Scoring der SCHUFA für grundsätzlich rechtswidrig-Kläger erhält Schadensersatz
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Landgericht Bamberg erklärt automatisiertes Scoring der SCHUFA für grundsätzlich rechtswidrig – Kläger erhält Schadensersatz
Das LG Bamberg hat in einem aktuellen Urteil das automatisierte Scoring-Verfahren der SCHUFA Holding AG für mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unvereinbar erklärt. Die Entscheidung erging zugunsten eines Klägers, dem ein Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen wurde.
Kern des Urteils des Landgerichts Bamberg:
► Unzulässigkeit rein automatisierter Score-Erstellung: Nach Auffassung des Gerichts verstößt die ausschließliche, algorithmisch gestützte Ermittlung von Bonitätsscores – insbesondere des Basisscores sowie bereichsspezifischer Scores – ohne menschliche Prüfung gegen Artikel 22 DSGVO.
► Verbot der Weitergabe automatisiert erstellter Scores: Ferner dürfen Unternehmen, Vermieter oder Kreditinstitute bei Anfragen keine Scores erhalten, die ausschließlich durch automatisierte Datenverarbeitung zustande gekommen sind.
Kontext und Bedeutung des Urteils:
Die Entscheidung des LG Bamberg folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2023. Der EuGH hatte festgestellt, dass eine automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit – sofern sie ohne menschliches Eingreifen erfolgt und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für Vertragsabschlüsse darstellt – unter Artikel 22 DSGVO fällt und somit grundsätzlich unzulässig ist.
Erstmals wurde nun von einem deutschen Gericht festgestellt, dass eine solche Praxis der SCHUFA einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht darstellt und betroffenen Personen individuelle Schadenersatzansprüche zustehen können. Diese Einschätzung könnte auch auf andere Auskunfteien Anwendung finden, die vergleichbare automatisierte Verfahren einsetzen.
Reaktion der SCHUFA:
Die SCHUFA hat das Urteil als sachlich unzutreffend kritisiert. Eine Unternehmenssprecherin äußerte, der Score allein sei für Entscheidungen über Kreditvergaben nicht maßgeblich. Vertragspartner der SCHUFA, wie Banken, seien vertraglich verpflichtet, Scores nicht als alleinige Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.
Juristische Bewertung und mögliche Konsequenzen:
Der Klägeranwalt, der diesen vor dem LG Bamberg vertreten hat, betont die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung. Das Urteil sei nicht nur für die SCHUFA relevant, sondern könne weitreichende Folgen für die gesamte Branche der Wirtschaftsauskunfteien haben.
Zum SCHUFA-Score im Allgemeinen:
Der SCHUFA-Score stellt eine prozentuale Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos einer Person dar. Je höher der Wert, desto geringer wird das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt. Der Score wird auf Grundlage gespeicherter Daten automatisiert ermittelt und bewegt sich zwischen 0 % und knapp 100 %. Werte oberhalb von 97,5 % gelten als geringes Risiko, unterhalb von 90 % als erhöht.
Rechtsschutz für Verbraucher:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung stellt sich für Verbraucher die Frage, ob sich eine Klage gegen die SCHUFA lohnen kann. Angesichts der Entscheidung des LG Bamberg und weiterer anhängiger Verfahren – etwa vor dem OLG Köln – bestehen jedenfalls begründete Erfolgsaussichten für vergleichbare Ansprüche.
Empfehlungen für Verbraucher
Sollten Sie feststellen, dass in Ihrer SCHUFA-Auskunft eine bereits getilgte Forderung weiterhin gespeichert ist, gehen Sie wie folgt vor:
1. Einholung einer Selbstauskunft
Beantragen Sie eine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft gem. Art. 15 DSGVO zur Überprüfung der gespeicherten Daten.
2. Antrag auf Löschung
Reichen Sie bei der SCHUFA einen schriftlichen Antrag auf Datenlöschung gem. Art. 17 DSGVO ein, unter Verweis auf die vollständige Tilgung der Forderung.
3. Prüfung eines Schadensersatzanspruchs
Lassen Sie durch eine fachkundige Rechtsberatung prüfen, ob ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz wegen datenschutzwidriger Speicherung besteht.
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern im Bereich des Datenschutzes in erheblichem Maße. Es ist empfehlenswert, die eigene SCHUFA-Auskunft regelmäßig zu kontrollieren und bei unzulässigen Einträgen unverzüglich datenschutzrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Nur wer sich wehrt, kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Rechtsverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.
Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten gegen berechtigtes Vorgehen gegen die Schufa. Es besteht auch die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung, so dass man risikofrei und ohne Kosten gegen die Konzerne vorgehen kann, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.
Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Auto- Kanzleien in Deutschland, sowie in Verbraucherthemen.
Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.
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