LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

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Dr. Keusch Rechtsanwälte war mit einer Klage gegen die Daimler AG beim LG Stuttgart erfolgreich.

 

Es ging um einen GLK 220 CDI, den der Kläger im März 2016 als Gebrauchtwagen erworben hat. Für das Fahrzeug liegt ein amtlicher Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor.

 

Das LG Stuttgart gab dem von Rechtsanwalt Dr. Keusch vertreten Kläger mit Urteil vom 29.09.2020 Recht. In der ungewollten vertragliche Verpflichtung (Kauf des Fahrzeugs) liegt der Schaden des Klägers.  Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.


Besonders interessant ist, dass das Gericht das pauschale Bestreiten seitens Daimler nicht akzeptiert hat und Daimler nach Ansicht des Gerichts seiner sekundären Darlegungslast nicht genügt hat. Daimler hätte also vielmehr konkret darlegen müssen, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorlegt. Der Vortrag von Daimler hat diesbezüglich nicht genügt. Üblicherweise, so auch hier, bestreitet Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben und versucht die Beweislast auf den Kläger (Fahrzeughalter) abzuwälzen. Diesem Ansinnen hat das Gericht einen Strich durch die Rechnung gemacht und hat den Vortrag des Klägers für ausreichend erachtet und den Vortrag von Daimler eben für unzureichend erachtet.

 

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