Liberty KapitalPartner? – anwaltliche Unterstützung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mahnte mittlerweile, d. h. am 12.03.2024, vor Angeboten der Webseiten libertykapitalpartner.com und liberty-kapitalpartner.com.

Auf den entsprechenden Webseiten wird Anlegern angeboten, dass sie ihre Altersvorsorge in Zeiten steigender Zinsen stärken könnten, wobei Liberty KapitalPartner dabei unterstützen würde, das Potenzial von Tages- und Festgeldanlagen voll auszuschöpfen und die finanzielle Sicherheit zu maximieren.

Die BaFin stellte fest, dass nach ihren Erkenntnissen der Betreiber über die entsprechenden Webseiten ohne Erlaubnis Geldanlagen anbieten würde. Hierzu würde auch die angebliche Vermittlung von Spar- und Festgeldern bei deutschen und europäischen Banken gehören.

Im Übrigen würde der Betreiber unter der Webseite libertykapitalpartner.com behaupten, dass er mit der Raisin GmbH und der Raisin AG sowie mit der Sutor Bank GmbH zusammenarbeiten würde.

Laut BaFin sind die Raisin Bank AG und die Sutor Bank GmbH bei der BaFin als Kreditinstitute registriert.

Die vorgenannten Firmen arbeiten jedoch – laut BaFin – nicht mit der Liberty KapitalPartner zusammen. Sie stehen auch in keiner Verbindung zu den beiden Webseiten. Es würde sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch handeln.

Die vorgenannten Tatsachen werfen natürlich kein gutes Licht auf die Betreiber der Firma Liberty KapitalPartner.

Betroffen Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Soweit Festgelder oder Tagesgelder ohne Erlaubnis der BaFin offeriert wurden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Kreditwesengesetz (KWG) durchsetzen lassen.

Auch andere Ansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB kommen in Frage, vor allem dann, wenn Anleger eingezahlte Gelder nicht zurückerhalten.

Derartige Ansprüche richten sich auch nicht nur gegen die Betreibergesellschaft von Liberty KapitalPartner, sondern auch vor allem gegen deren verantwortliche Personen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen, um investierte Gelder zurückzuerhalten.

Nähere Einzelheiten zu unserer Kanzlei können Sie unserer Webseite www.kanzlei-ebp.de entnehmen.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

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