Lieferverzögerung und Preisanpassung beim Neukauf von Wohnmobilen - Ist das zulässig?

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Lieferengpässe, Halbleitermangel und die steigende Nachfrage nach Campingfahrzeugen sind nur einige der Gründe, weshalb es während der Coronakrise zu erheblichen Lieferverzögerungen und Preissteigerungen bei Wohnmobilen kommt. Betroffene Kunden sind verunsichert und wissen häufig nicht, welche Rechte ihnen zustehen, wenn sich der Liefertermin des bestellten Wohnmobils verzögert oder der Händler den Kaufpreis nach dem Kauf sogar erhöht. Ob die Lieferterminüberschreitung und eine Preisanpassung zulässig sind und in welchen Fällen sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.


Was passiert, wenn der vereinbarte Liefertermin für mein Wohnmobil überschritten wird?

Vereinbarte Liefertermine müssen grundsätzlich eingehalten werden. Bei einer Lieferverzögerung ist jedoch zu unterscheiden zwischen einer verbindlichen und einer unverbindlichen Angabe zum Liefertermin. Der Liefertermin muss schriftlich im Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung enthalten sein. Ist ein konkreter Termin ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin bezeichnet, darf der Verkäufer diesen nicht überschreiten. Es handelt sich dann um ein sogenanntes Fixgeschäft. Der Händler kommt automatisch in Lieferverzug, sobald der Termin überschritten ist. Beim Kauf von Wohnmobilen als Neufahrzeug ist dies jedoch selten der Fall. In der Regel wird lediglich ein unverbindliches Lieferdatum im Vertrag vereinbart. Dann gilt in den meisten Fällen nach den Neuwagenverkaufsbedingungen, dass der Auslieferungstermin für ein neu konfiguriertes Wohnmobil um bis zu sechs Wochen überschritten werden darf und der Käufer dies hinnehmen muss.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sich die Lieferung des Wohnmobils um mehr als sechs Wochen verzögert?

Überschreitet der Händler den vereinbarten unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen, empfiehlt es sich den Verkäufer schriftlich zu mahnen, um ihn in Verzug zu setzen. Das bedeutet, dass Sie als Käufer Ihrem Vertragspartner schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung des bestellten Wohnmobils setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Ohne die vorherige Fristsetzung ist die Rücktrittserklärung unwirksam. Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer die Lieferverzögerung selbst zu verschulden hat oder nicht. Beim Rücktrittsrecht handelt es sich um einen verschuldensunabhängigen Anspruch.

Kann sich der Händler auf eine längere Lieferfrist durch höhere Gewalt berufen?

Häufig berufen sich die Verkäufer auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Meist ist dann von "höherer Gewalt" die Rede. Sofern dies im Vertrag mit den Neuwagenverkaufsbedingungen vereinbart wurde, darf der Händler bei Vorliegen "höherer Gewalt" den Liefertermin tatsächlich um weitere vier Monate überschreiten. Höhere Gewalt liegt immer dann vor, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, auf das der Mensch keinen Einfluss hat. Die Corona-Pandemie dürfte wohl darunter fallen. Bei während der Coronakrise abgeschlossenen Verträgen stellt sich aber durchaus die Frage, ob der Händler deren Auswirkungen nicht bereits mit hätte einkalkulieren müssen bei der Berechnung des Liefertermins. Generell ist aber davon auszugehen, dass sich die Lieferung des Wohnmobils um bis zu vier Monate verzögern darf, wenn pandemiebedingt beispielsweise Engpässe bei Bauteilen bestehen. 

Darf der Verkäufer des Wohnmobils den Kaufpreis nach Vertragsschluss erhöhen?

Am besten ist es, wenn im Kaufvertrag ein Festpreis für das neue Wohnmobil vereinbart wurde. Dann ist eine Preisanpassung nach Vertragsschluss ausgeschlossen. Eine Preiserhöhung nach Vertragsschluss ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Viele Händler verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), in denen eine Preisanpassungsklausel enthalten ist. Eine solche formularmäßige Preisanpassungsklausel in den AGB zum Vertrag ist nach der Rechtsprechung aber nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde. Gerechnet wird hier ab dem Datum des Vertragsschlusses. Entscheidend ist zudem, wie hoch die Preiserhöhung ausfällt. Minimale Preiserhöhungen müssen Kunden hinnehmen. Eine erhebliche Kaufpreisanpassung wird von den Gerichten in der Regel aber dann angenommen, wenn diese die Marke von 5 Prozent des Kaufpreises erreicht oder sogar übersteigt. Bei Wohnmobilen sind Preissteigerungen von über 10 Prozent derzeit keine Seltenheit. In diesem Fall steht Käufern das Recht zu, sich vom Vertrag durch Erklärung eines Rücktritts zu lösen. Die Rücktrittserklärung muss jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnisnahme von der Preisanpassung beim Verkäufer zugehen. 


Haben Sie ein Wohnmobil neu gekauft, der Liefertermin ist bereits überschritten und der Händler hat den Kaufpreis nach Vertragsschluss erhöht? Dann zögern Sie nicht und lassen sich anwaltlich beraten. Viele Kunden kennen ihre Rechte nicht und verpassen wichtige Fristen. Nicht selten steht Käufern auch ein Widerrufsrecht zu, weil sie nicht ordnungsgemäß darüber bei Vertragsschluss belehrt wurden. Auch dies können wir für Sie prüfen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.


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