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LIQUIDATION EINER GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

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Die Veräußerung und Aufteilung der Vermögensgegenstände einer Gesellschaft, bei der Gründefür die Auflösung der Gesellschaft vorliegen, wird als Liquidation bezeichnet und erfolgt, wenndie Mitglieder keine andere Art der Veräußerung und Aufteilung vereinbaren oder dieGesellschaft in die Insolvenz gerät.Die Abwicklung erfolgt durch alle Mitglieder der Gesellschaft als Liquidatoren, sofern nicht durcheinen Beschluss der Mitglieder oder durch einen Gesellschaftsvertrag festgelegt ist, dass sievon einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft oder von anderen Personen durchgeführt wird.Die Liquidatoren müssen laufende Geschäfte abschließen, die Forderungen der Gesellschafteinziehen, die verbleibenden Vermögenswerte einlösen und die Gläubiger begleichen und siekönnen neue Geschäfte abschließen, um laufende Geschäfte abzuschließen. Sie müssen zuBeginn und nach Beendigung der Liquidation Finanzberichte erstellen.Wenn die Vermögenswerte der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten derGesellschaft und die Zahlungen der Anteile am Kapital der Gesellschaft zu decken, müssen dieGesellschafter die Mängel in dem Umfang ausgleichen, in dem sie verpflichtet sind, die Verlusteder Gesellschaft zu decken. Wenn es zwischen den Mitgliedern einer Gesellschaft zu einemStreit über die Verteilung der Vermögenswerte der Gesellschaft kommt, werden die Liquidatorendie Verteilung so lange aufschieben, bis der Streit beendet ist.Auflösung der Gesellschaft im abgekürzten VerfahrenDie Gesellschaft kann nach dem beschleunigten Verfahren ohne Liquidation aufgelöst werden,wenn alle Mitglieder der Gesellschaft einstimmig über eine solche Auflösung entscheiden, wobeiin den meisten Fällen ein einmaliger Besuch der Gesellschafter zum Notar ausreicht. Einer derUnterschiede zwischen diesem Verfahren und dem Liquidationsverfahren besteht darin, dassbei dem abgekürzten Verfahren kein Gläubigeraufruf erfolgen muss.Wir betonen außerdem, dass das abgekürzte Verfahren nicht durchgeführt werden kann, wennfür die Ausübung der Tätigkeit des Unternehmens eine Genehmigung des Ministeriums odereiner anderen zuständigen Behörde erforderlich war.Alle Gesellschafter sind verpflichtet, auch eine Erklärung abzugeben, dass die Gesellschaftkeine ungeklärten Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern und ehemaligenArbeitnehmern der Gesellschaft oder andere ungeklärte Verbindlichkeiten aufgrund einesArbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmern und ehemaligen Arbeitnehmern hat, dass dieGesellschaft keine strittigen oder nicht strittigen, fälligen oder nicht fälligen Verbindlichkeitengegenüber anderen Gläubigern hat und dass sich jeder Gesellschafter verpflichtet, in Solidaritätmit allen anderen Gesellschaftern alle verbleibenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft, soferndiese nachträglich erwiesen werden, zu begleichen. Zusätzlich zu den oben genanntenUnterlagen ist die Buchhaltung der Gesellschaft verpflichtet, Finanzberichte und andereBerechnungen zu erstellen.Damit die Gesellschaft aufgelöst werden kann, ist es erforderlich, im Einklang mit dengesetzlichen Bestimmungen zu handeln und das Liquidationsverfahren bzw. das abgekürzteVerfahren ohne Liquidation ordnungsgemäß durchzuführen. Wenn Sie daher beabsichtigen,eine Entscheidung über die Auflösung zu treffen, empfehlen wir Ihnen, sich für eineausführlichere Beratung an einen Rechtsexperten zu wenden.



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